mein Ehepartner wird vermutlich Anfang Oktober ins Ausland (Asien) gehen, um dort zu arbeiten.

Wie ist das mit der gemeinsamen Veranlagung (derzeit Steuerklassen III + V - bzw. arbeitslos)? Ich habe gehört, man müsse zusammenleben, in derselben Wohnung gemeldet sein. Das wird bei uns nur mit Einschränkung möglich sein. Wir werden und vermutlich nur einige Wochen im Jahr sehen.

Falle ich dann in Steuerklasse I? Und was ist anteilig dieses Jahr für die letzen 3 Monate? Bin ich dann rückwirkend für 2012 auch in Klasse I?

Sieht man es genau, müsste der Wohnsitz des Partners am 1.10. abgemeldet werden und ins Ausland verlegt.

Wie ist das zu regeln?