Mietausgaben bei Auslandsaufenthalt steuerlich absetzen
Ich habe 2012 in den USA als Postdoc gearbeitet und in meiner Steuererkläung meine Mietausgaben als Werbungskosten angegeben. Die Postdoc-Zeit wird (soweit ich informiert bin) als Weiterbildung gerechnet. Die Werbungskosten wurden nun allerdings vom Finanzamt nicht akzeptiert, da ich im Jahre 2012 keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, und ich daher, wie ich vermute, keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Ist dies so vom Finanzamt korrekt? Können die Mietausgaben anders steuerlich geltend gemacht werden (Progressionsvorbehalt, etc.)?
Mein amerikanisches Einkommen soll ich zudem laut Finanzamt rückwirkend versteuern. Ich unterliege dem Doppelbesteuerungsabkommen, habe demnach in den USA keine Steuern bezahlt. Auch diesbezüglich, irgendeinen Rat?
2 Antworten
Um die vielen Antworten und Kommentare und Nachfragen mal ein wenig zu tunneln, hier nochmals etwas detailliertere Informationen zu meinem Fall:
Aus steurlichen Gründen gelte ich in den USA als "non resident alien" und unterliege somit dem amerikanisch-deutschem "tax treaty", also dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Informationen habe ich von meiner Arbeitsstelle erlangt. Wie in einem vorherigem Kommentar geschrieben, laut Personalausweis habe ich "keine Hauptwohnung in Deutschland", wobei hier ein Kommentator meinte, dass dies in Steuerangelegenheiten keine Rolle spielt. In meiner Steuererklärung habe ich allerdings eine deutsche Adresse angegeben, und zwar die meines Vaters, in dessem Haus ich ein Zimmer zur verfügung habe und über dessen Adresse meine deutsche Post geht.
In meiner Steuererklärung wurden die Mietkosten in den USA nicht unter dem Punkt "Mehraufwendung für doppelte Haushaltsführung" gemacht. Miet- und Nebenkosten wurden unter dem Punkt Werbungskosten/Sonstiges angegeben. In der Anlage zu meinen Werbungskosten ist unter anderem die Miete als "Fortbildungskosten" angegeben. Der von mir zuvor angegebene Link (http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/werbungskosten-durch-dreijaehriges-forschungsstipendium-in-kanada_166_159824.html) sollte lediglich zeigen, dass laut Rechtssprechung ein, wie in meinem Fall, Postdoc-Aufenthalt im Ausland als Fortbildung erfasst werden kann, und somit Ausgaben zu dieser Fortbildung (im Beispielfall Flugkosten) steuerlich geltend gemacht werden können.
In meiner Situation nochmals konkret die Frage: Lassen sich auch Mietausgaben während eines Postdoc (Fortbildungs)-Aufenthalts im Ausland steuerlich als Werbungskosten gelten machen?
Bitte entschuldigt, sollte ich mich zuvor falsch oder ungenügend ausgedrückt haben, und schonmal vielen Dank für jeglichen Rat.
Die Geschichte wird (zumindest für mich) immer interessanter, aber auch verwirrender: Das Finanzamt (FA) hat meine angegebenen Werbungskosten abgelehnt, da, wie es im Steuerbescheid heisst: "Da Sie in der BRD keinen Wohnsitz haben, sind die geltend gemachten Kosten für die Unterkunft sowie die entsprechenden Nebenkosten als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig". Bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg oder würde dies konsequenterweise auch bedeuten, dass ich überhaupt keine Steuern in Deutschland hätte zahlen müssen und sogar die bereits entrichteten Steuern aus meinem zeitweiligen deutschem Einkommen (wärend ich in den USA war), erstattet bekommen müsste? Was ja viele hier bereits verwirrt hat: wenn dass FA davon ausgeht, dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe, warum muss ich dann überhaupt Einkommenssteuer für mein US-Gehalt bezahlen?
Müsste es so sein: Entweder das FA erkennt einen deutschen Wohnsitz an und muss dann auch meine Werbungskosten anerkennen, oder es geht davon aus (so wie es laut Steuerbescheid momentan erscheint), dass ich keinen deutschen Wohnsitz habe und düfte dann keine Steuernachzahlung für mein US-Gehalt verlangen (und müsste sogar meine bereits bezahlten Steuern rückerstatten)? Kann irgendwie doch nicht sein, oder?
Dein Sachverhalt ist etwas unklar.
wie viele Monate warst Du in den USA, von wann bis wann?
Hattest Du in 2012 wirklich keinen Wohnsitz in "D"? Kann ich nicht glauben, weil es nicht zum Rest passt, denn wenn Du die Einkünfte hier versteuern sollst, muss entweder ein Wohnsitz, oder der gewöhnliche Aufenthalt in "D" gewesen sein.
Die Begründung, die US-Wohnungskosten nicht anzuziehen, war vermutlich "Kosten der privaten Lebensführung"
Wenn Du die einnahmen hier versteuern musst, stellt sich die Frage (bezüglich der US-Einkünfte) nach dem Progressionsvorbehalt nicht mehr. Das wäre nur, wenn Du drüben versteuern müsstest.
Alle Einnahmen/Einkünfte, die man grenzüberschreitend erhält unterliegen in irgendeiner Form dem jeweiligen DBA, dabei ist aber vor einer Einzelprüfung das Ergebnis nicht sicher.
Wieder nachfragen.
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Wer hat Dir gesagt, dass Deine Einkünfte in den USA nicht der Steuer unterliegen, sondern in "D" zu versteuern sind?
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NAch welcher Vorschrift hast Du in "D" die Steuererklärung eingereicht?
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Es ist entscheidend, ob die Forschungstätigkeit im öffentlichen Interesse, oder privaten Interessen dient.
Was man sagen kann:
Weil Du hier keinen Wohnsitz unterhalten hast, waren die Wohnungskosten in den USA wirklich Kosten der Lebensführung und keine Dopp. Haushaltsführung.
Aber das Du hier versteuern musst, ist für mich nicht klar, ausser ein Fachmann auf dem Gebiet hätte dir gesagt dass es so ist. Der Artikel 20 des DBA läßt mehrere Varianten zu.
Der Artikel 20 des DBA läßt mehrere Varianten zu.
Mangels Wohnsitz in der BRD haben wir hier überhaupt gar keinen DBA-Fall.
Stimme Dir grundsätzlich zu, aber sowohl der Frager, wie der der ihm gesagt hat "keine Steuerpflicht in den USA," wie auch sein Finanzamt scheinen anderer Ansicht zu sein.
Was übrigens deshalb eines gewissen Witzes nicht entbehrt, weil ihm das Finanzamt mitgeteilt hat: "keine doppelte Haushaltsführung, weil hier keine Wohnung, somit Kosten der privaten Lebensführung."
Ja, der Fall ist nicht ganz rund. Da fehlt entweder was, was wir nicht wissen - oder der Sachbearbeiter im Finanzamt hat irgendwas geraucht.
Hin wie her - der Progressionsvorbehalt geht ja ohnehin ins Leere.
Ich glaube da hast du recht. Siehe auch meine Kommentare weiter unten...
Ich weiß zwar immer noch nicht, warum man einen Doktortitel bei der Post benötigt, aber das kann eiggentlich auch egal sein. Das mit der Bildung in Deutschland ist ja ohnehin alles ganz anders als früher, als man seinen Abschluss noch ohne Google schaffte.
Immerhin scheint der Titel ja was zu taugen, denn die Texte des Fragestellers sind lesbar und richtig geschrieben - etwas, was man heutzutage nicht mehr als normal voraussetzen darf.
Es gibt ja nun nur zwei Möglichkeiten:
- Es existiert kein Wohnsitz in der BRD. In dem Fall erübrigen sich auch sämtliche Ausführungen zur deutschen Steuer - sowohl was den Ansatz von WK betrifft also auch die Besteuerung von US-Einkünften. Das muss man dem Finanzamt dann auch begreiflich machen.
- Es existiert ein Wohnsitz in der BRD. In dem Fall wäre zu prüfen, ob der ausreicht, um einen doppelten Haushalt zu begründen. Dann, ob der doppelte Haushalt WK sein kann. Und schließlich, wo die US-Einkünfte zu versteuern sind bzw. dem PV zu unterwerfen sind.
Hin wie her - das Finanzamt scheint hier an derselben Sachlage zu scheitern wie die Antworter hier, weil es keine verwertbaren Auskünfte gibt. Also entscheidet es nach Sachlage. Und egal, wie die Entscheidung aussieht, sie schreit nach einem Einspruch.
Vielen Dank für deine Antwort. Interessant in der Sache ist, dass das Finanzamt scheinbar beide Möglichkeiten angenommen hat und die Sachlage nicht als Entweder/Oder angesehen hat. Beides leider zu meinen Ungunsten: Ablehnung der Werbungskosten auf Grund Punkt 1 (kein Wohnsitz in der BRD), sowie Einforderung einer Steuernachzahlung auf Grund Punkt 2 (Wohnsitz in der BRD). Du hast recht, das schreit nach Einspruch!
Übrigens: http://de.wikipedia.org/wiki/Postdoc
Wieso "scheinbar"? So wie du es dargestellt hast, ist doch wohl tatsächlich so und nicht nur dem Schein nach. Oder war "anscheinend" gemeint - heutzutage kann das ja nicht mehr jeder unterscheiden.
Übrigens: Netter Link, den habe ich auch gleich nicht angeklickt.
Ich halte nichts davon, mich bei einer Frage erst bei Tante Wiki nach allerlei Dingen erkundigen zu müssen, um die Frage zu verstehen. Schließlich versuche ich meine Antwort ja auch so verständlich wie möglich zu gestalten. Sonst hätte ich ja gleich kurz und knapp auf § 9 EStG verweisen können.
Tatsächlich war "anscheinend" gemeint, ein häufiger Fehler in der deutschen Grammatik, aber sicherlich nicht relevant für die hier geführte Diskussion.
Übrigens: Der Link war nur ein freundlicher Hinweis, dass du fälschlicher Weise angenommen hast, ein Postdoc sei jemand der einen "Doktortitel bei der Post" hat. Auch nicht besonders relevant für die Diskussion hier und daher nur mit einem Link angegeben und im vorherigen Kommentar nicht weiter ausgeführt.
Zur Klärung deiner Fragen:
- Ich war, mit Ausnahme kurzer Heimatbesuche, das ganze Jahr 2012 in den USA und bin es auch jetzt noch.
- In meinem Personalausweis steht: "keine Hauptwohnung in Deutschland". Im Jahr 2012 wurde mein Auslandsaufenthalt zunächst von einem Forschungsinstitut in Deutschland, und später von der Universität in den USA finanziert. Wie zuvor geschrieben, unterliege ich dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und gehe daher davon aus, dass ich in D meine Steuern entrichten muss, oder?
- Dies mag möglich sein, wobei die Miet- +Nebenkosten in der Steuererklärung im Überpunkt Werbungskosten eindeutig als "Fortbildungskosten" angegeben sind.
- Wie geschrieben, nach DBA habe ich in den USA keine Steuern zu zahlen gehabt. Daher, gilt der Progressionsvorbehalt wohl nicht.
Vielen Dank für die Antwort
Hierzu auch nochmals mein Kommentar zu einem anderen Beitrag hier: Meine Miet- und Nebenkosten wurden unter Werbungskosten als Fortbildungskosten angegeben. Die Antwort des Finanzamts lautet zu diesem Punkt: "Da Sie in der BRD keinen Wohnsitz haben, sind die geltend gemachten Kosten für die Unterkunft sowie die entsprechenden Nebenkosten als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig"