Haupteinkommen im Ausland, Freiberufler in Deutschland - Steuern?
Liebe Leser,
meine Frage wäre: Wenn man seinen Hauptjob im Ausland ausübt und sich dort auch mehr als 183 Tage im Jahr auffällt dh. einen Wohnsitz hat, wie verhält sich das mit der Steuerpflicht in Deutschland? Ein Bekannter von mir arbeitet im Ausland, hat aber in Deutschland ebenso einen Wohnsitz (ich glaube, als Hauptwohnsitz angemeldet). Er ist die meiste Zeit im Ausland und bezahlt dort auch für seinen Hauptjob Steuern. Nun übt er seit kurzem eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aus, bei der er monatlich etwa 300 bis 400 Euro erwirtschaftet.( jedoch immer unter 400 Euro). Wie verhält es sich da mit den Steuern? Wird das Einkommen aus dem Ausland mit diesen kleinen Beträgen zusammengerechnet oder fällt er in Dt. in Steuerklasse 6? Lohnt sich so etwas überhaupt oder bleibt da unterm Strich nichts übrig? Ich wäre sehr froh, wenn sich jemand meldet, der fundiertes Wissen in diesem Bereich hat oder vllcht. sogar selbst in so einer Situation ist.
Vielen Dank, Jessica
2 Antworten
Es gibt zwar nur ein Ausland, weil alles ausser Deutschland für unsAusland ist, aber trotzdem ist das "Ausland" in unterschiedliche politische Einheiten gegliedert. Mit vielen, aber nicht allen dieser Nationen hat Deutschland ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).
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Wenn Dein Bekannter in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist er mit seinem Welteinkommen hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
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Es kann sein, dass sein Einkommen aus dem Ausland nur dort besteuert wird.
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Das ausländische Einkommen würde dann aber hier dem progressionsvorbehalt unterliegen. Also wirklich nur mal angenommen er würde in Deutschland selbständig 5.000,- Euro Gewinn machen. und hätte im Ausland 8mit DBA) ein Einkommen von 45.000,-. Dann würde die Steuer bei 50.000,- abgelesen, der %-Satz der Steuer ermittelt (angenommen die Steuer wäre 15.000,-, dann wären das 30 %). Diese 30 % würden dann auf das inländische Einkommen von 5.000,- angewendet und er müsste 1.500,- zahlen. (Darstellung etwas vereinfacht).
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Steuerklassen sind nur für den Lohnsteuerabzug während des Jahres wichtig. In der Steuererklärung sind die bedeutungslos.
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ob die monatlichen Erträge unter, oder über 400,- Euro sind, ist auch völlig egal.
Es war ein Rechenbeispiel, weil Du in Deinem Sachverhalt absolut keine Zahl hast.
Das könnten auch 22 % sein, oder 35 % Die Steuer richtet sich nach dem Einkommen.
Und wenn Du meinst bei 30 % Steuersatz lohn sich die Arbeit nicht mehr, kann ich das mit einem Blick auf meinen Einkommensteuerbescheid nicht bestätigen. Mein Grenzsteuersatz (also die Steuer auf die jeweils nächsten 100,- Euro) ist über 30 %, aber ich kann deshlab nicht sagen, dass ich wegen 40 % Steuer = 40 Euro, auf 60,- Euro cash verzichten werde.
Mein Absoluter Traum wäre es mal einen Steuerbescheid mit einer Zahllast von 1 Mio. zu bekommen. dann hätte ich nämlivh ein Einkommen nach Abzug der Steuer von etwas über 1.000.000,- übrig gehabt, trotz Soli und Kirchensteuer.
Bei den Beträgen hast du so in etwa ins Schwarze getroffen. Die Nebeneinkünfte in Dt. belaufen sich voraussichtlich auf etwa 3.500 Euro im Jahr. Die Haupteinkünfte in der Schweiz bei etwa 72.000 Euro brutto. Also werden die beiden Einkünfte zusammengerechnet!? Wenn er aber noch Absetzungsmöglichkeiten hat, dann würden diese ja Vorteile haben, oder?
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Vielen Dank!
Ich bedanke mich auch für die Information ist auch für mich sehr hilfreich,
Vielen Dank für diese informative Antwort. Puhh, 30 %!? Dann lohnt sich die Nebentätigkeit als Freiberufler für ihn ja fast gar nicht, oder?