Wie werden Mieteinkünfte bzw. der Besitz einer Immobilie der Ehefrau im Ausland (Brasilien) in Steuererklärung angegeben?

Sachverhalt: Brasiliansiche Ehefrau seit 2012 in Deutschland, seither gemeinsame Steuerveranlagung, wobei Ehefrau noch kaum Lohneinkünfte in Deutschland hatte.

Ehefrau besitzt eine Immobilie in Brasilien, aus der sie Mieteinkünfte hat, die aber nicht nach Deutschland transferiert werden, sondern dort gespart oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden - uns sind die Kosten für einen regelmäßigen Transfer einfach zu hoch.

Diese Einnahmen wurden bisher bei der deutschen Steuererklärung nicht angegeben (wohl aber bei der brasilianischen).

(Nach Brasilianischem Recht ist Ehefrau erst ab 2015 als nicht-ansässig in Brasilien zu behandeln. Mieteinkünfte sind dort immer versteuert worden und werden auch jetzt, wo sie nicht mehr als dort ansässig gilt, weiter versteuert.)

FRAGE: Müssen diese Mieteinnahmen hier angegeben werden und wenn ja, wie? Werden wir hier auf diese Einnahmen Steuern zahlen müssen - obwohl die Einkünfte nicht hier zur Verfügung stehen?

Müssen wir irgendeinen Nachweis über die Höhe der Einnahmen und die geleistete Steuerin Brasilien erbringen?

Wie können wir das Versäumnis der vergangenen Jahr korrigieren - dass wir den Besitz dieser Immobilie bisher nicht angegeben haben?

Ich fürchte, es gibt noch viel mehr Fragen, die ich dazu stellen sollte, die ich aber noch nicht formulieren kann, weil das Thema für mich noch von einem sehr dichten Nebel umgeben ist... Ich würde mich freuen, wenn ihn jemand etwas lichten könnte.

Vielen Dank!

Ausland, Immobilien, Steuererklärung
Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?

Folgender Sachverhalt:

Deutscher heiratet Brasilianerin Anfang 2012 in Deutschland. Die beiden leben bis Mitte Januar 2013 in Deutschland. Die Frau erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2014. Mit der Heirat Wechsel des Ehemanns in Steuererklasse 3. Der Ehemann ist Alleinverdiener und es wird für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung gewählt.Der Ehemann verliert 2012 2 x betriebsbedingt die Arbeit.

So entscheidet man sich Anfang 2013, dass die Frau vorübergehend nach Brasilien zurückkehrt, da der geplante Zuzug der Stieftochter aus Brasilien zwecks Arbeitssuche des Mannes erst einmal verschoben werden muss. Dies sollte vorübegehend sein. Erst im November 2013 findet der Mann allerdings wieder Arbeit. Die Frau befindet sich mit Stand Dezember 2013 immer noch in Brasilien. Die Rückkehr ist mit Ende der Probezeit in 2014 geplant.

Zwecks Steuererklärung 2013 ergeben sich nun die folgenden Fragen:

1) Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und nur 2 „richtige“ Monatsgehältern und wesentlichen Werbungskosten (Bewerbungs- und Fortbildungskosten) ergeben sich für den Ehemann laut Steuerprogramm Einkünfte in einem kleinen 5-stelligen Bereich. Die Steuererstattung entspricht den komplett gezahlten Lohnsteuern.

Laut Steuerprogramm ist zusätzlich anzugeben, falls der Wohnsitz eines Ehepartners (nicht oder auch nur zeitweise) im Ausland war. Für diesen Fall sind allerdings auch ausländische Auskünfte zu nennen. Muss man hier tatsächlich die Einkünfte gemäß einer ausländischen Lohnsteuerbescheinigung nennen und bescheinigen?

Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 6 Monate (was vom Programm als Voraussetzung für einen gewöhnlichen Aufenthalt genannt wird). Und wäre somit eigentlich nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann daher überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht werden? Zumindest geht es anscheinend mit dem Steuerprogramm. Eigentlich gilt ja, dass man wenn man auch nur einen Tag im Jahr zusammenlebt und verheiratet ist, auch zusammen veranlagen kann. Dies wäre ja im Sachverhalt der Fall…

2)Nachwievor hat der Ehemann die Steuerklasse 3, da weiterhin verheiratet und auch wenn eine räumliche Trennung vorhanden ist, eine Trennung der Ehe nicht angedacht ist. Ist die Steuerklasse 3 korrekt, auch wenn die Frau im Ausland lebt?Wenn nein, warum gilt die Fortführungen denn für Auslandsentsendung oder wenn einer der Ehepartner im Gefängnis ist?

3) Einzelveranlagung laut neuen Regelungen für 2013 verlangt, dass beide Ehepartner eine Erklärung abgeben müssen. Muss dies auch gemacht werden, für den Fall dass der eine Ehepartner nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da länger als 6 Monate des Jahres im Ausland? .. mehr auf http://w-w-w.ms/a4f9nt

Ausland, Steuererklärung, Ehefrau, Zusammenveranlagung

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