Schenkung von Immobilie im Ausland. Besteuerung in Deutschland?
meine Frau und ich haben nur Wohnsitz in Deutschland, arbeiten beide hier und sind unbeschränkt steuerpflichtig.
Meine Frau wird nun von ihrem Vater eine Immobilie geschenkt bekommen. Wie ist das mit der Schenkungssteuer aus Sicht des deutschen bzw. ausländ. (nicht EU) Steuersystems?
- kann es sein, dass diese Schenkung in ihrer Heimat besteuert werden, obwohl sie dort keinen Wohnsitz mehr hat (hier nur die Frage ob es möglich sein kann)?
- gelten auch für sie hier die dt. Freibeträge bei Schenkungen (zwischen Vater und Tochter)?
2 Antworten
Nun sind wir uns ja alle einig, dass es nur Deutschland und Ausland gibt. Man muss also das Land nicht nennen, um zu prüfen, ob eventuell ein DBA existiert - es wäre ja sowieso nur das DBA Deutschland-Ausland.
Nach deutschem Recht gilt aber, dass Schenkungsteuer erhoben wird, wenn entweder der Schenker oder der Beschenkte zum Schenkungszeitpunkt einen Wohnsitz in Deutschland hat. Das ist hier also der Fall. (Die genauen Definitionen sind etwas hakeliger und kann ich hier wohl ersparen.)
Hat das Ausland das Steuerrecht von Deutschland abgeschrieben, so gilt dort dasselbe.
In diesem Fall fällt in beiden Staaten die Schenkung der Schenkungsteuer anheim (Achtung, es gibt Staaten, die keine Schenkungsteuer erheben.)
Da es hierdurch zu einer Doppelbelastung kommt, wird (zumindest nach deutschem Recht) die ausländische Erbschaftsteuer auf die inländische angerechnet.
Im Ergebnis kommt man so zu einer wirtschaftlichen Belastung, die der jeweils höheren Steuer entspricht.
Selbstverständlich berechnet jeder Staat die Steuer nach seinen Regeln. Wenn also in Deutschland der Freibetrag 400.000 beträgt und im Ausland nur 10.000, dann ist das eben so.
DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es nur sehr wenige. Deswegen wird das gelten, was ich ab dem zweiten Absatz geschrieben habe.
kann es sein, dass diese Schenkung in ihrer Heimat besteuert werden
natürlich, da der eigentliche Eigentumsübergang ja innerhalb des Auslands erfolgt, hat dieses Land auch das Recht, Steuern darauf zu erheben.
gelten auch für sie hier die dt. Freibeträge bei Schenkungen
Soweit die Frage die in D anfallenden Schenkungssteuern meint: ja
Das ist zwar richtig, aber doch etwas verwirrend. Ich bezweifle, dass der Fragesteller das so verwerten kann.
Mal sehen, was ich zustande bringe...
DBA... Dann sehe ich da mal nach.
Danke für die Beschreibung der Logik. Das hilft mir schon sehr weiter.