Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank
In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

Ausland, Steuern, Steuerrecht, türkei
Was muss man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland beachten?

Hallo liebe Community,

ich wollte fragen, was man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland (in diesem Fall Türkei) hinsichtlich des Transfers der Summe sowie den steuerrechtlichen Aspekten zu beachten hat. In diesem Fall geht es um ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie.

Gerade im Bezug auf die Türkei wurden bereits einige ähnliche Fragen gestellt. Bei mir stellen sich bezüglich der folgenden Punkte noch Fragezeichen.

  1. Wenn im Darlehensvertrag keine Zinsen oder keine genaue Vertragslaufzeit angegeben wird, würde das FA entweder die gesamte Darlehenssumme oder die ersparten Zinsen als eine Schenkung einordnen. In meinem Fall, möchte mir mein Onkel ein Darlehen gewähren, was bei einer Einordnung als Schenkung zu einem Freibetrag von nur 20.000 € und einer Restbesteuerung von 30 % führen würde. Wie müsste also der Vertrag im Bezug auf Zinsen und Laufzeit gestaltet sein? Bietet in diesem Fall eine notarielle Beurkundung irgendwelche Vorteile? Zu dem käme in meine Fall noch hinzu, dass ich mit der Ratenzahlung vertraglich erst nach einigen Jahren anfängen wollen würde, da ich noch studiere und selbst im Falle des Verzugs a) mein Onkel mit mir nicht allzu streng wäre und b) meine Eltern nach dem Vertrag bürgen würden.
  2. Wie sehen die ganzen weiteren Aspekte aus, die man beim Transfer einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich beachten muss. Es gibt zum Beispiel die Meldepflicht nach AWG und AWV an die Bundesbank bei einer Auslandsüberweisung ab 12.500 €. Muss bzw. sollte man ebenfalls der eigenen Bank vor Durchführung der Transaktion den Geldeingang ankündigen?
  3. Innerhalb welcher Erklärungen teilt man dem Finanzamt mit, dass man ein Privatdarlehen erhalten hat bzw. gibt es eine derartige Pflicht/Ablauf überhaupt?
  4. Müsste man der eigenen Bank im Voraus eine Auskunft über die Mittelherkunft geben und wenn ja, was gehört alles dazu (Darlehensvertrag ausreichend oder darüber hinaus Bilanzen, Kontoauszüge etc. vom Darlehensgeber)?
  5. Wie sieht es steuerrechtlich im Falle eines möglichen Verzuges oder einer Vertragsänderung aus? Zivilrechtlich wäre es für uns aussreichend eine Hypothek zu bestellen, um die Forderung zu besichern. Eine Rückzahlung wollten wir dann in der Praxis flexibel halten, wenn sich wirtschaftliche Umstände ändern sollten. Notfalls würden wir vertraglich die Laufzeit, die Ratenzahlung oder andere Aspekte ändern wollen. Könnte dies im Nachhinein zu einer Einordnung als Schenkung führen? Bestünde hierzu ebenfalls eine Pflicht bzw. ein Mechanismus, mit der man dem FA die Rückzahlung des Darlehens für das jeweilige Jahr darstellt/darstellen muss?
  6. Von wem (Steuerberater,- rechtsanwalt, Finanzberater etc.) würde man in diesem Themenbereich bei weiteren Fragen Beratung bekommen?

Vielen vielen Dank im Voraus. :-)

Ausland, Steuern