Müssen Nebenkosten gezahlt werden wenn eine Partei regelmäßig länger im Ausland ist?
Hallo,
in unserer Wohnanlage gibt es eine Partei die regelmäßig im Ausland sind. Es sind Rentner die gerne Reisen und pro Jahr im Durchschnitt 4 bis 5 Monate nicht in Deutschland sind. Jetzt kam letztens die Frage auf, ob sie wirklich verpflichtet sind die vollen Nebenkosten mitzutragen. Ich rede hierbei über Kosten die von der Allgemeinheit getragen werde, also zb Müllabfuhr, Dienste für Schneeschippen etc
Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?
3 Antworten
Es gibt verschiedene Umlagen, die verbrauchsbezogen auf den Haushalt abgerechnet werden. Diese fallen nicht oder nur in sehr kleinem Umfang an, d.h. reduzieren sich bei längerer Abwesenheit von ganz alleine. Das sind i.a. Strom, Gas, Wasser, Heizung, Müll.
Die Fixkostenanteile dieser Umlagen, sowie umzulegende Fixbeträge (z.B. Kabel-TV, Hausmeisterdienste, Schornsteinfeger, Versicherungen, Grundsteuer) fallen natürlich unabhängig von Anwesenheiten an und sind anteilig zu tragen, auch wenn man länger Zeit abwesend ist.
Das ist ja nicht anders, als wenn man eine eigene Immobilie hätte.
Die rechtliche Grundlagen sind der Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung. Bei fehlendem Verteilungsschlüssel schreibt das BGB die Wohnfläche vor. Für die Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung, die hier aber wohl nicht angesprochen sein dürfte.
Sofern keine exakte Verbrauchsmessung (z. B. Wasseruhren, Heizmessgeräte) gegeben ist, müssen sich die Mieter unabhängig von ihrer Abwesenheit (z. B. Urlaub, Dienstreisen, Krankenhaus- und Kuraufenthalte, Haftstrafen, Schichtdienst und gar nach ihrem Auszug bis zum Mietvertragsende) an diesen Nebenkosten uneingeschränkt beteiligen. Das BGB sieht im Zweifelsfall die Umlage nach Quadratmetern vor und die verreisen auch nicht.
Müllabfuhr ist übrigens ein gutes Beispiel. Die Mülltonne muss bezahlt werden, auch wenn sie leer ist. Hier hilft einzig eine rechtzeitige Disposition durch Bestellen einer kleineren Tonne (oder einer geringeren Anzahl).
Das Beispiel Schneeschippen verstehe ich überhaupt nicht, denn das Wetter nimmt keine Rücksicht auf die Abwesenheit und Mietvertragspflichten laufen weiter. Oder sollte ich den Hinweis so verstehen, dass wegen der abwesenden Rentner für die verbleibenden Personen und Bürgersteignutzer nicht mehr geräumt werden muss?
Das sind feste Kosten, die auch nicht weniger werden, wenn die Leistungen von einzelnen Mitbewohnern nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden. Die Müllgebühr fällt an, auch wenn eine Partei mal keinen Müllsack reinlegt und der Gehsteig muß geräumt werden, auch wenn eine Zeitlang mal einer weniger drauf läuft. Das würde ich nicht akzeptieren, wenn Einzelne sich da entziehen wollen. Dann kommt der nächste und stellt fest, dass er oft auf Dienstreisen ist und ein anderer geht sowieso nicht raus und hat auch kaum Müll, ... und der letzte zahlt dann alles alleine? Vertraglich dürften sowieso klare Verpflichtungen bestehen. Da würde ich mich auf keine Diskussion einlassen.