Ich lebe seit 3 Jahren in Thailand und werde ab 2017 eine Regelaltersrente beziehen. Gleichzeitig plane ich meine Rückkehr nach Deutschland. Die 9/10 Vorversicherungszeit in der GKV in der 2. Hälfte des Erwerbslebens als grundsätzliche Regel für die Aufnahme in die kostengünstige KV der Rentner kann ich wegen des Auslandsaufenthalts nicht mehr erfüllen.

Meine Frage: Besteht vielleicht in Fällen wie dem meinen eine Ausnahme dahin, dass der Aufenthalt im Ausland bei der Berechnung der 9/10 Grenze unberücksichtigt bleibt?