[Krankenversicherung] Darf ich in Deutschland versichert bleiben?
Hallo,
- Ich bin deutscher, habe im Februar ein Studium in der Schweiz begonnen.
- Mein Wohnsitz ist weiterhin in Deutschland bei meinen Eltern, wohne allerdings in der Schweiz, wo ich auch regelrecht angemeldet bin.
- Nun beginne ich neben dem Studium zu Jobben, mit einem Einkommen > 1000 €, zu 30% (kein Vollzeit)
- Ich bin bleibe an der Schweizer Uni immatrikuliert.
Bisher (vor dem Job) lief meine gesetzliche Krankenversicherung noch über meine Familie, doch jetzt wo ich ein eigenes Einkommen bekomme, muss ich mich selbst versichern.
Meine deutsche Versicherung ist der Meinung (auch wenn nicht so ganz sicher darüber), dass in der Schweiz eine Pflichtversicherung besteht, d.h. ich müsste mich aufgrund meiner Beschäftigung bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden, und meine deutsche Versicherung aufgeben.
Ich habe allerdings Bekannte, die im gleichen Fall sind, und weiterhin in Deutschland versichert sind. Ich würde am Liebsten bei meiner deutschen Versicherung bleiben, da sie günstiger ist und meine Familie dort ist.
Hat jemand von euch schon mit so etwas Erfahrung, bzw. kann mich jemand aufklären?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Hallo,
Vielen Dank für diese zahlreiche und schnelle Antworten. Laut eurer Aussagen muss ich mich wohl in der Schweiz versichern lassen.
Ist meine Nebenbeschäftigung dabei entscheidend? Was wäre, wenn ich keinen Nebenjob hätte, und in der Schweiz nur studieren würde? Soweit ich weiss haben "reine" Studenten ein Befreiungsrecht auf eine Schweizer Pflichtversicherung?
Gruß, Fred
Hallo, dass Du wegen dieses einkommens aus der Familienversicherung fliegst.ist korrekt.
Der Normalfall ist die Versicherung in der Schweiz und zwar schon wegen des Wohnsitzes, aber auch wegen des Jobs.
Als Grenzgänger (Job in CH, Wohnung in D) kann man sich aber von der Pflicht beferien lassen und sich
in Deutschland bei der Kasse weiterversichern (15,5% von den 1000 EUR)
in Deutschland privat versichern
in der Schweiz einen Grenzgängertarif abschließen.
Die Frist für die Befreiung beträgt aber 3 Monate und wenn Du schon im Februar angefangen hast, wirds eng. Oder hast Du Dich wegen der Familienversicherung schon befreien lassen ? Das gilt dann weiter.
Viel Glück
Barmer