Gelten Günstigerprüfung und Sparerpauschbetrag auch bei Kapitalerträgen aus dem Ausland?
Hallo Leute!
Ich habe im Internet schon einiges recherchiert aber noch keine eindeutigen Antworten gefunden. Und zwar geht es um folgendes: Ich besitze in Estland ein Festgeldkonto. Bei den jährlichen Zinserträgen werden keinerlei Steuern abgezogen. Wie verhält es sich nun mit diesen Kapitalerträgen aus dem Ausland bezüglich dem Sparerpauschbetrag und der Günstigerprüfung:
a) Wenn ich in Deutschland keinerlei Kapitalerträge habe, kann ich dann den Sparerpauschbetrag von 801€ noch bei den ausländischen Kapitalerträgen geltend machen? Oder gilt dieser nur für inländische Kapitalerträge?
b) Wie verhält es sich zudem mit einer Günstigerprüfung? Können Kapitalerträge aus dem Ausland begünstigt (Einkommenssteuersatz) besteuert werden, falls die Günstigerprüfung postivi ausfällt? Wird bei der Günstigerprüfung dann nur das zu versteuernde Einkommen + Kapitalertrag aus dem Ausland - Sparerpauschbetrag berücksichtigt?
Über ein paar klärende Antworten würde ich mich sehr freuen!
1 Antwort
a) § 20 Abs. 9 EStG: Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); Es steht also nichts von inländisch und gilt somit für alle Kapitalerträge die in Deutschland versteuer werden müssen. Also die, die nicht ggf. durch ein DBA hier freigestellt sind.
b) verstehe ich nicht ganz. Wenn Du 1.001,- Euro Zinsen bekommst, werden nach Abzug des Sparerfreibetrags 200,- Euro mit 25 % besteuert (+Nebensteuern). also 50,- Euro. Ausländische Steuer würde angerechnet. Wäre die aber mehr als 50,- wäre der Abzug auf die 50,- Euro begrenzt.
Danke schon mal für die Antwort!
zu b)
Ja, die Abgeltungssteuer ist auf 25% begrenzt. Aber was ist, wenn ich eine Günstigerprüfung auf der Anlage KAP beantrage und bei dieser rauskommt, dass mein theoretisch zu versteuerndes Einkommen welches sich zusammen setzt aus:
meinem üblichen zu versteuerendem Einkommen
+ Kapitalerträge aus dem Ausland
- Sparerpauschbetrag
laut Einkommenssteuertabelle einen Grenzsteuersatz < 25% hat.
Werden die Kapitalerträge dann auch begünstigt besteuert? Oder gilt das nur für inländische Kapitalerträge?