Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?
Folgender Sachverhalt:
Deutscher heiratet Brasilianerin Anfang 2012 in Deutschland. Die beiden leben bis Mitte Januar 2013 in Deutschland. Die Frau erhält eine Aufenthaltserlaubnis bis April 2014. Mit der Heirat Wechsel des Ehemanns in Steuererklasse 3. Der Ehemann ist Alleinverdiener und es wird für das Jahr 2012 eine Zusammenveranlagung gewählt.Der Ehemann verliert 2012 2 x betriebsbedingt die Arbeit.
So entscheidet man sich Anfang 2013, dass die Frau vorübergehend nach Brasilien zurückkehrt, da der geplante Zuzug der Stieftochter aus Brasilien zwecks Arbeitssuche des Mannes erst einmal verschoben werden muss. Dies sollte vorübegehend sein. Erst im November 2013 findet der Mann allerdings wieder Arbeit. Die Frau befindet sich mit Stand Dezember 2013 immer noch in Brasilien. Die Rückkehr ist mit Ende der Probezeit in 2014 geplant.
Zwecks Steuererklärung 2013 ergeben sich nun die folgenden Fragen:
1) Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und nur 2 „richtige“ Monatsgehältern und wesentlichen Werbungskosten (Bewerbungs- und Fortbildungskosten) ergeben sich für den Ehemann laut Steuerprogramm Einkünfte in einem kleinen 5-stelligen Bereich. Die Steuererstattung entspricht den komplett gezahlten Lohnsteuern.
Laut Steuerprogramm ist zusätzlich anzugeben, falls der Wohnsitz eines Ehepartners (nicht oder auch nur zeitweise) im Ausland war. Für diesen Fall sind allerdings auch ausländische Auskünfte zu nennen. Muss man hier tatsächlich die Einkünfte gemäß einer ausländischen Lohnsteuerbescheinigung nennen und bescheinigen?
Die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 6 Monate (was vom Programm als Voraussetzung für einen gewöhnlichen Aufenthalt genannt wird). Und wäre somit eigentlich nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann daher überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht werden? Zumindest geht es anscheinend mit dem Steuerprogramm. Eigentlich gilt ja, dass man wenn man auch nur einen Tag im Jahr zusammenlebt und verheiratet ist, auch zusammen veranlagen kann. Dies wäre ja im Sachverhalt der Fall…
2)Nachwievor hat der Ehemann die Steuerklasse 3, da weiterhin verheiratet und auch wenn eine räumliche Trennung vorhanden ist, eine Trennung der Ehe nicht angedacht ist. Ist die Steuerklasse 3 korrekt, auch wenn die Frau im Ausland lebt?Wenn nein, warum gilt die Fortführungen denn für Auslandsentsendung oder wenn einer der Ehepartner im Gefängnis ist?
3) Einzelveranlagung laut neuen Regelungen für 2013 verlangt, dass beide Ehepartner eine Erklärung abgeben müssen. Muss dies auch gemacht werden, für den Fall dass der eine Ehepartner nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da länger als 6 Monate des Jahres im Ausland? .. mehr auf http://w-w-w.ms/a4f9nt
1 Antwort
Nicht ganz einfach, aber lösbar:
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in 2012 lagen ganz klar die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vor.
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Da die Ehefrau sich zu Beginn des Jahres 2013 noch in Deutschland befand, liegen auch in 2013 noch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung vor. (nur wenn sie schon Ende 2012 nach Brasilien gereist wäre nciht).
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Wenn sie die Zusammenveranlagung wählen (getrennt könnte natürlich beantragt werden), müssen auch die Einküfte der Ehefrau aus Brasilien in die Erklärung. Aber Sie müßte ohnehin m. E. eine Erklärung in "D" abgeben, denn Sie hat ja wohl den Wohnsitz in "D" nicht aufgegeben (Rückkehrwille ist ja nach Sachverhalt vorhanden). Was nun besser ist, Zusammenveranlagung mit den brasilianischen Einkünfte, oder getrennt, lasse ich offen, mangels daten.
Wenn die FRau 2013 überhaupt nicht in "D"gewesen wäre, dann wäre es schon etwas anderes, auch deshalb weil sie als Brasilianerin keinen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen könnte, was nur EU Bürgern vorbehalten ist.
Aber lt. Sachverhalt war sie ja Anfang 2013 noch in Deutschland. Damit war die Grundlage für die Zusammenveranlagung gegeben und somit bestand eben die unbeschränkte Steuerpflicht.
Ja, Steuererklärung normal ausfüllen und fertig. und wenn sie 2014 wieder kommt, dann läuft es auch 2014 wieder normal weiter
Voraussetzung für Zusammenveranlagung ist doch, dass man nicht getrennt (räumlich und auch gedanklich) lebt. Dies wäre doch auch bei einer kompletten Abwesenheit in 2013 der Fall gewesen
Nö. Das "dauernd getrennt leben" ist ein innerer Tatbestand, der darauf abzielt, dass die Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen wollen. Dass ein Ehepartner (auch dauerhaft) woanders wohnt, ist unerheblich.
Meine Frage nicht ganz beantwortet:-) Könnte ich wirklich nicht eine Zusammenveranlagung machen, auch wenn sie das ganze Jahr in Brasilien war. Verheiratet ist man doch trotzdem? Wenn ich an einer Großbaustelle jahrelang arbeiten würde und meine frau wäre zuhause in Deutschland, müßte doch auch eine Zusammenveranlagung gemacht werden...oder sehe ich da was falsch..
Wo die Frau "ist", ist unerheblich.
Unbeschränkt steuerpflichtig muss sie sein. An mindestens einem Tag im Jahr.
Wenn ich an einer Großbaustelle jahrelang arbeiten würde und meine frau wäre zuhause in Deutschland,
Genau das ist der Punkt, die Großbaustelle in Timbuktu wäre ja nur ein vorübergehender Aufenthalt.
Der Wohnsitz wäre doch in Deutschland. Der Lebensmittelpunkt bei der Ehefrau und den ggf. Kindern.
Deshlab wird auch bei Leuten, die mehrere Wohnungen haben, im Inland und eben auch im Ausland, und sagen, "unser Lebensmittelpunkt ist Monaco, wir wollen hier besteuert werden," mal nachgesehen, wo gehen die Kinder in den Kindergarten und in die Schule.
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
zu 2) Voraussetzung für Zusammenveranlagung ist doch, dass man nicht getrennt (räumlich und auch gedanklich) lebt. Dies wäre doch auch bei einer kompletten Abwesenheit in 2013 der Fall gewesen und somit die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gegeben gewesen, wenn meine Frau 2013 gar nicht in Deutschland war oder?
Die Antwort interpretiere ich also, dass meine Frau nachwievor unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da sie nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland hat. Wenn ich die Steuererklärung mache, brauche ich noch nicht mal von einem Wegzug mit meiner FRau zu sprechen, sondern mache eine Zusammenveranlagung in der auch ausländische Einkünfte genannt werden, richtig?