Ehefrau im Ausland - Zusammenveranlagung?

1 Antwort

Nicht ganz einfach, aber lösbar:

  1. in 2012 lagen ganz klar die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vor.

  2. Da die Ehefrau sich zu Beginn des Jahres 2013 noch in Deutschland befand, liegen auch in 2013 noch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung vor. (nur wenn sie schon Ende 2012 nach Brasilien gereist wäre nciht).

  3. Wenn sie die Zusammenveranlagung wählen (getrennt könnte natürlich beantragt werden), müssen auch die Einküfte der Ehefrau aus Brasilien in die Erklärung. Aber Sie müßte ohnehin m. E. eine Erklärung in "D" abgeben, denn Sie hat ja wohl den Wohnsitz in "D" nicht aufgegeben (Rückkehrwille ist ja nach Sachverhalt vorhanden). Was nun besser ist, Zusammenveranlagung mit den brasilianischen Einkünfte, oder getrennt, lasse ich offen, mangels daten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

vertigo75 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 13:01

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

zu 2) Voraussetzung für Zusammenveranlagung ist doch, dass man nicht getrennt (räumlich und auch gedanklich) lebt. Dies wäre doch auch bei einer kompletten Abwesenheit in 2013 der Fall gewesen und somit die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gegeben gewesen, wenn meine Frau 2013 gar nicht in Deutschland war oder?

Die Antwort interpretiere ich also, dass meine Frau nachwievor unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, da sie nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland hat. Wenn ich die Steuererklärung mache, brauche ich noch nicht mal von einem Wegzug mit meiner FRau zu sprechen, sondern mache eine Zusammenveranlagung in der auch ausländische Einkünfte genannt werden, richtig?

wfwbinder  29.12.2013, 13:35
@vertigo75

Wenn die FRau 2013 überhaupt nicht in "D"gewesen wäre, dann wäre es schon etwas anderes, auch deshalb weil sie als Brasilianerin keinen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen könnte, was nur EU Bürgern vorbehalten ist.

Aber lt. Sachverhalt war sie ja Anfang 2013 noch in Deutschland. Damit war die Grundlage für die Zusammenveranlagung gegeben und somit bestand eben die unbeschränkte Steuerpflicht.

Ja, Steuererklärung normal ausfüllen und fertig. und wenn sie 2014 wieder kommt, dann läuft es auch 2014 wieder normal weiter

EnnoBecker  30.12.2013, 09:05
@vertigo75

Voraussetzung für Zusammenveranlagung ist doch, dass man nicht getrennt (räumlich und auch gedanklich) lebt. Dies wäre doch auch bei einer kompletten Abwesenheit in 2013 der Fall gewesen

Nö. Das "dauernd getrennt leben" ist ein innerer Tatbestand, der darauf abzielt, dass die Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen wollen. Dass ein Ehepartner (auch dauerhaft) woanders wohnt, ist unerheblich.

vertigo75 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 10:10
@EnnoBecker

Meine Frage nicht ganz beantwortet:-) Könnte ich wirklich nicht eine Zusammenveranlagung machen, auch wenn sie das ganze Jahr in Brasilien war. Verheiratet ist man doch trotzdem? Wenn ich an einer Großbaustelle jahrelang arbeiten würde und meine frau wäre zuhause in Deutschland, müßte doch auch eine Zusammenveranlagung gemacht werden...oder sehe ich da was falsch..

EnnoBecker  30.12.2013, 10:17
@vertigo75

Wo die Frau "ist", ist unerheblich.

Unbeschränkt steuerpflichtig muss sie sein. An mindestens einem Tag im Jahr.

wfwbinder  30.12.2013, 11:28
@vertigo75

Wenn ich an einer Großbaustelle jahrelang arbeiten würde und meine frau wäre zuhause in Deutschland,

Genau das ist der Punkt, die Großbaustelle in Timbuktu wäre ja nur ein vorübergehender Aufenthalt.

Der Wohnsitz wäre doch in Deutschland. Der Lebensmittelpunkt bei der Ehefrau und den ggf. Kindern.

Deshlab wird auch bei Leuten, die mehrere Wohnungen haben, im Inland und eben auch im Ausland, und sagen, "unser Lebensmittelpunkt ist Monaco, wir wollen hier besteuert werden," mal nachgesehen, wo gehen die Kinder in den Kindergarten und in die Schule.