Steuererklärung nach Einwanderung nach Deutschland in 2011
Ich bin Anfang Oktober 2011 aus den Niederlanden nach Deutschland eingewandert. In der Zeit bis Oktober 2011 hatte ich nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in den Niederlanden, welches auch dort versteuert wurde. In der Zeit nach Oktober 2011 hatte ich nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland. Auf dem Mantelbogen habe ich schon meinen zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgefüllt (Wohnsitz im Inland vom 01.10 bis zum 31.12, sowie Ausländische Einkünfte außerhalb dieses Zeitraums).
Soll ich jetzt dazu noch die Anlage N-AUS ausfüllen oder reicht die Angabe meines ausländischen Einkommens auf den Mantelbogen?
Kann ich die Bewerbungskosten für meinen Job in Deutschland (aus August 2011) absetzen, obwohl ich erst ab den 01.10 Steuerpflichtig war in Deutschland?
Ich danke Ihnen herzlich.
1 Antwort
Ich habe mehr oder weniger die selbe Situation, nur im Oktober 2015 nach Deutschland gezogen und aus England (dort den Rest des Jahres gearbeitet). Ich verwende das WISO Programm und habe dort alles eingetragen und meine Progressionseinkünfte aus England tauchen auch erfolgreich im Mantelbogen bzw Anlage N auf. Das Programm zeigt mit aber nur an, dass ich knapp 700 Euro Erstattungen bekommen würde (durch Webungskosten usw). Das kann meiner Meinugn nach nicht sein, da ich mit einem externen Progressionsrechner ermittelt habe dass ich aufgrund der höheren Steuerbelastung gut 730 Euro nachzahlen müsste. Macht das Wiso Programm diese Berechnung denn nicht automatisch? In dem Blatt was die Berechnung anzeigt ist das nicht zu erkennen bzw die Progressionseinkünfte werden erwähnt, ändern aber nichts am Endergebnis. Oder habe ich etwas falsch eingetragen bzw vergessen einzutragen? ich habe es mir eigentlich genau deswegen gekauft, um die genaue Höhe der Nachzahlung (Abschreibungen vs. höherere Steuersatz als der bisher gezahlte) zu ermitteln. Haben Sie dazu eine Idee? Danke