Käufer bei Ebay-Kleinanzeigen meldet sich nach Kaufzusage erst tagelang nicht und will den Artikel nicht bezahlen und abnehmen. Besteht ein Kaufvertrag?

Ich verkaufe bei ebay-Kleinanzeigen einen ca. 5 Jahre alten Drucker - original verpackt, ungeöffnet von privat an privat. Garantie, Gewährleistung und Rücknahme als Privatverkauf ist in der Anzeige ausgeschlosssen worden. Es meldete sich ein Interessent und wir haben unds auf einen Preis geeinigt. Jetzt will der Käufer den Artikel nicht mehr zahlen und abnehmen.

Nach meiner Meinung ist ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden.

Folgende Korrespondenz lief über die Nachrichten bei ebay-kleinanzeigen:

  • nach einigen Nachrichten einigten wir uns auf den Preis:

Verkäufer (Ich) 21.10.2020

Bei 130 inkl. Versand bin ich zähneknirschend dabei.

Käufer 21.10.2020

Ok, ich nehme den Drucker für 130€ inkl. Versand👍🏻

Ich 22.10.2020

Moin. Drucker ist für dich reserviert

Ich 23.10.2020

Hallo, bleibt es bei deiner Absichtserklärung oder schickst du auch noch die 130 €?? Eine Versandanschrift wäre auch hilfreich

Ich 26.10.2020

Hallo, Ich hoffe, gesundheitlich ist soweit alles ok. Bitte um Zahlung und Angabe der Versandanschrift. Kaufzusage geben und dann Funkstille! Finde ich nicht korrekt.

Ich 01.11.2020

Mahlzeit der Herr,

Ihr Verhalten ist völlig inakzeptabel - Preis aushandeln - Kaufzusage geben und sich dann in der Versenkung verschwinden und keinerlei Rückmeldung mehr zu geben.

Es ist Ihnen wahrscheinich nicht klar, was die Folge Ihrer Kaufzusage ist.

Mit meiner Preiszusage ("Bei 130 inkl. Versand bin ich zähneknirschend dabei") und Ihrer Kaufzusage ("Ok, ich nehme den Drucker für 130€ inkl. Versand👍🏻 ") wurden zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben und damit ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach §433 BGB geschlosssen. Für Sie besteht die Verpflichtung, den Artikel zu bezahlen und für mich die Verpflichtung den Artikel zu versenden. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist, den Artikel bis zum 03.11.2020 per papayl an *****€****.de zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Frist werde ich Sie bei Ebay-Kleinanzeigen melden und behalte mir vor, Rechtsmittel einzulegen. D.h. die Angelegenheit wird an einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer zivilrechtlichen Klage auf Erfüllung des Kaufvertrags gegeben.

Käufer 01.11.2020

Ich nehme den Drucker nicht😉

Ich 01.11.2020

Nochmal: Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen!

Käufer 01.11.2020

Nur weil Sie den Drucker nicht verkaufen können, muss ich den nicht nehmen. Meine Rechtschutzversicherung wird sich freuen👍🏻

Käufer 01.11.2020

Ein Tipp, setzen Sie mal den auf 130€ dann bekommen bestimmt viele Anfragen👍🏻

Ich 01.11.2020

Doch, ich habe den Drucker an Sie verkauft. Wir haben uns auf einen Preis geeinigt und Sie haben eine Kaufzusage gemacht. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Käufer 01.11.2020

Ich 01.11.2020

Ihre süffisanten Tipps können Sie sich sparen

Käufer 01.11.2020

Erst wenn ich zahle und Sie die Ware schicken, käme ein Vertrag zustande😉

Ich 01.11.2020

googlen Sie mal, wie in Kaufvertrag zustande kommt

Kaufrecht, Kaufvertrag, ebay Kleinanzeigen
EBay Käufer nicht erschienen, wann Frist setzen?

Schönen guten Tag und erstmal danke dass Sie sich die Zeit nehmen mir meine Frage zu beantworten oder zumindest durchlesen.
Mein Anliegen steht bereits im Titel, jedoch werde ich die Situation mal besser neu schildern.
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen einen Artikel Inseriert und nach wenigen Tagen hat sich ein Käufer gefunden.

Besagter Käufer hatte vor den Artikel abends nach 22:00, ich zitiere: „gleich abzuholen“. Er hat mir ebenso gesagt, dass ich den Artikel warmhalten soll bis er da ist und dass er sich melden würde wenn er da ist. Er sei angeblich unterwegs.

Er selbst ist aus einem Ort der keine 15 Minuten von mir entfernt ist.
Ich wartete mehrere Stunden auf ihn, doch er ließ sich nicht blicken.
Ich möchte mein Produkt nicht mehr an diesen Käufer verkaufen da mich solche Unzuverlässigkeiten reizen. Er hätte sich schließlich auch melden können. Auf meine restlichen Nachrichten reagiert er nicht. Das ganze ist nichtmal 24 her. Mein Produkt hat aber mehrere Interessenten und da ich weiß das ich theoretisch gesehen einen Kaufvertrag mit den Herren abgeschlossen habe möchte ich mich da gerichtlich gesehen nicht auf dünnem Eis bewegen. In anderen Foren habe ich gelesen das es notwendig ist eine Frist zu setzen, bis man endgültig aus dem Kaufvertrag draußen ist.

Jetzt komm ich zu meiner endgültigen Frage, wie setz ich diese Frist. Liegt es an mir wie viele Tage der mutmaßliche Käufer Zeit hat bis er die Ware abholt und bezahlt oder ist das auch gerichtlich geregelt ? Wie bereits gesagt hab ich auch andere Interessenten. Ich möchte mein Produkt nicht an jemanden verkaufen wenn es theoretisch gesehen schon ein anderer gekauft hat. Das letzte was mir noch fehlt wäre ein Schadensersatz zu bezahlen.

Ich bedanke mich nochmal dafür das ihr euch die Zeit genommen habt das ganze durchzulesen. Ich freue mich auf jede Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Kaufvertrag, ebay Kleinanzeigen
Sofa von Möbelhausmitarbeiter falsch konfiguriert?

Wir haben in einem Möbelhaus ein Sofa gekauft. Unser wunsch war, das Sofa in der gleichen Konfiguraion wie beim Aussteller zu bestellen. Jedoch in einer anderen Farbe. Das haben wir so auch ganz klar gesagt.

Nun haben wir das Sofa erhalten. Schon der Stoff ist äusserst schwach eingenäht und weist an vielen stellen Wellen und Falten auf als wäre das Sofa schon einige Jahre alt. Aber das schlimmste... Die Rückenseite ist mit einem sehr sehr billigen schwarzen Stoff bezogen den man normalerweise auf der Unterseite von Polstergruppen findet. Wir können das Sofa also nicht mal in die Mitte des Zimmers stellen sondern müssen es an eine Wand stellen.

Beim Reklamieren wurden wir darauf hingewiesen, das im Kaufvertrag steht "Rückenausführung Futter" und das so bestellt wurde. Wie soll ich als Laie wissen was das bedeutet? Es steht ja nicht mal das es sich bei "Futter" dabei um den Stoffbezug handelt. Es steht nur "Rückenausführung" und "Futter"

Angeblich sei der Bezug der Rückenseite optional und müsse vom Kunden explizit gewünscht werden. Wir wurden beim Kauf aber weder danach gefragt, noch darauf hingewiesen. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Rücken selbstverständlich auch beziehen lassen wie es beim Aussetellungsmodel der Fall war!

Haben wir als Käufer möglichkeiten uns zu wehren oder sieht es für uns schlecht aus weil es ja im Kaufvertrag so steht ala "Gekauft wie Beschrieben" ?

Kaufvertrag, Vertragsrecht
Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:

Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Hauskauf, Kaufvertrag, Ratenzahlung
Rabattiertes Sofa - Falschlieferung - was tun?

Hallo ihr Lieben,

mal eine Frage an Euch. Meine Mutter hat bei einem grossen Moebelhaus ein Sofa bestellt. Sie war vor Ort im Laden, hatte eine Kundenberaterin und hat einen Kaufvertrag ueber ein weisses Kunstledersofa zu einem rabattierten Kaufpreis abgeschlossen.

Geliefert wurde ihr schlussendlich ein graues Stoffsofa, was sie nicht bestellt hat und was auch klar nicht dem Kaufvertrag entspricht. Sie hat daraufhin versucht mit dem Moebelhaus Kontakt aufzunehmen, vergeblich. Niemand hat sich zurueckgemeldet.

Daraufhin hat sie mich gebeten, ob ich es einmal versuchen koennte. Ich lebe in Kanada und konnte daher nicht persoenlich mit ihr zu dem Moebelhaus gehen, habe mich aber an den Kundenservice gewandt. Super schlechter Service; beim ersten Mal wurde mittem im Gespraech aufgehangen, das zweite Mal beim gleichen Kundenberater wurde ich sehr unfreundlich behandelt und nichts geschah. Also fuellte ich das Onlineformular aus (meine Mutter hat keinen Computer und kennt sich mit dem Internet nicht so aus :D).

Das Moebelhaus meldete sich bei meiner Mutter und bot an den Kaufvertrag zurueckzunehmen da der Hersteller das Sofa in weiss nicht liefern wollen wuerde; oder sie koenne sich etwas anderes aussuchen. Als ich meine Mutter fragte, was genau das bedeutete (wird das Sofa abgeholt wenn sie das Geld zurueckbekommt oder kann sie es behalten, kann sie sich ein anderes Sofa aussuchen und bekommt den gleichen Rabatt den sie bei dem Originalsofa erhalten haette, etc.), konnte sie mir keine Antwort geben, sie war zu aufgebracht gewesen um diese Fragen zu stellen.

Meine Frage ist nun: Mein altes Mammchen moechte unebdingt ein weisses Sofa. Sie hat ihre Rente gespart um es sich kaufen zu koennen und sie aergert sich jedes Mal wenn sie das graue Stoffsofa sieht. Sie schlaeft auch auf dem Sofa und es ist nur eine kleine Einzimmerwohnung...von daher gibt es kein drumherum dass das Sofa ausgetauscht werden soll. Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss... Aber meiner Mutter geht ein richtig guter Deal durch die Lappen...

Irgendwas, was man hier tun kann?

Danke schonmal :)

Kaufrecht, Kaufvertrag, Recht
Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen