Rücktritt vom Kaufvertrag Möbel wegen Falschberatung?
Ich habe zusammen mit meiner Freundin eine Möbelzeile für das Wohnzimmer persönlich in einem Möbelhaus bestellt (Musterring Media 2.0). Der Clou ist, dass die Fernsehhalterung hier nicht an der Wand befestigt werden muss, sondern diese Halterung am Möbelstück befestigt wird.
In dem Verkaufsgespräch vom Nov.2020 gaben wir an, einen grossen Fernseher anbringen zu wollen. Der Verkäufer teilte uns mit, dass die Fernsehhalterung bis zu einer Diagonale von 215 cm (ca. 85 Zoll) geeignet ist. Dies reichte für uns aus.
Im Kaufvertrag für die kompletten Möbelteile stand dann bei der Halterung nur eine Bestellnummer ohne weitere Angaben.
Erst kürzlich habe ich dann im Internet festgestellt, dass die Halterung nur von Musterring nur für Fernseher bis max. 165 cm möglich ist.
Ich habe nun schriftlich beantragt, vom Vertrag zurückzutreten wegen Falschberatung und dass ich die Lieferung der Möbel nicht annehmen werde.
Der Verkäufer weist jeglichen Beratungsfehler zurück und er beruft sich auf den Kaufvertrag.
Kann ich ohne Schaden zurücktreten?
4 Antworten
Ich denke das ist eine zugesichterte Eigenschaft, nach der explizit gefragt wurde. Das lässt sich ja auch durch Zeugen belegen. Jetzt kommt es darauf an, ob im Kaufvertrag irgendentwas von mündlichen Absprachen steht, das die zur Wirksamkeit Schriftform benötigen, ansonsten unwirksam sind. Steht sowas nicht drin, ist diese Absprache wirksam und Du kannst zurücktreten. Grund fehlende Zugesicherte Eigenschaft.
Ich würde hier schweres Geschütz auffahren, wenn die auf dem Vertrag bestehen. Anzeige bei Polizei wg. Betrug. Zeuge kann ja alles bestätigen.
Es kann doch nicht sein, das ein Verkäufer auf Nachfrage eine falsche Antwort gibt, dann der Vertrag durch Vertragsklauseln diese falsche Auskunft legalisiert.
Wer denn soll die genauen Eigenschaften einer Ware kennen, wenn nicht einmal ein Fachverkäufer dies kennt. Nein er kennt die Eigenschaften genau, will aber verkaufen und sichert diese zu entgegen der Herstellerangaben. Weil er weis das mündliche Zusagen unwirksam sind. Das ist dann Vorsatz.
Wurde der Kauf im Geschäft oder online / per Telefon getätigt?
Falls online oder per Telefon liegt ein sog. Fernabsatzvertrag vor. Ihr habt dann ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Das Widerufsrecht beginnt nicht, bevor ihr die Ware nicht erhalten habt § 356 Abs. 2 Nr. 1 b) BGB.
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Möbel speziell für euch nach Maß angefertigt wurden. Wird ein Möbelstück als standardisierten Einzelteilen zusammengestellt, liegt keine Anfertigung nach Maß vor.
Im Kaufvertrag für die kompletten Möbelteile stand dann bei der Halterung nur eine Bestellnummer ohne weitere Angaben.
Der Verkäufer weist jeglichen Beratungsfehler zurück und er beruft sich auf den Kaufvertrag.
Alles weitere werdet ihr nicht nachweisen können
Wir waren aber zu zweit. Kaufvertrag wurde nur mit mir abgeschlossen
Wann ist den der Kauf getätigt worden?
Prüfe ob bei dir das gesetzliche Widerrufsrecht (14 Tage) greift.
Ich habe ..................... persönlich in einem Möbelhaus bestellt
Prüfe ob bei dir das gesetzliche Widerrufsrecht (14 Tage) greift.
Sinnfrei .... bei Bestellung bzw. Kauf in einem Ladegeschäft gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Im November 2020. Lieferung nach Bestellung seit 1.3. möglich
Im Möbelhaus vor Ort face to face mit einem Verkäufer