EBay Kleinanzeigen nach Zusage zurücktreten?

1 Antwort

Sofern ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist (und davon ist nach deiner bisherigen Schilderung auszugehen), ist der geprellte Käufer im Recht. Dessen Schadensersatzanspruch resultiert aus § 280 i.V.m. § 284 BGB. Wenn er jetzt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragt, wirst du auch diesen zahlen müssen.

Dass und in welcher Höhe ihm Kosten entstanden sind, würde ich mir allerdings nachweisen lassen. Du solltest dir aber auch bewusst sein, dass er von dir die gesamten Kosten verlangen kann, die ihm entstanden sind. Mit der Hälfte kommst du also noch sehr gut weg.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Seeeeelllll 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 00:35

Wenn dem seine Aussage doch nicht stimmen sollte, dass er angeblich einen Transporter gemietet hätte, kann er trotzdem noch Kosten geltend machen?

Answer123  08.01.2022, 00:38
@Seeeeelllll

Grundsätzlich ja. Zum Beispiel könnte er Schadensersatzansprüche hinsichtlich Aufwendungen geltend machen, die er für einen Deckungskauf geleistet hat. Auch diese müsste er aber nachweisen.

Ich würde eine Zahlung auch an die Zusage binden, dass keine weiteren Forderungen mehr geltend gemacht werden.

orgel  08.01.2022, 00:47
@Seeeeelllll

Das hat doch nichts damit zu tun, ob er jetzt tatsächlich einen Transporter gemietet hat, das muss er dir auch nicht nachweisen. Nach deiner Schilderung hast du dich mit ihm geeinigt über Kaufpreis und Abholung und das ist für beide Vertragspartner verbindlich. Nur weil dir danach jemand mehr bietet, kannst du den Vertrag nicht mal eben einseitig aufheben. Er könnte noch viel mehr Ansprüche geltend machen, wenn du dich nicht an den Vertrag hältst, nämlich für die Mehrkosten die ihm für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung entstehen.