EBay Kleinanzeigen nach Zusage zurücktreten?
Ich wollte eine Küche verkaufen und habe auch einem Käufer zugesagt. Er wollte aber nicht den vollen Preis zahlen, aber am Anfang war es oke. haben ein Tag ausgemacht. Es meldete sich ein anderer Käufer der den vollen Preis zahlt und somit sagte ich dem ersten Käufer wieder ab und dem neuen zu. Es ist aber noch kein Geld geflossen, der erste Käufer wollte bar zahlen. Jetzt sagt er, dass er einen Transporter gemietet hätte und ich die Hälfte der Kosten tragen solle, aber eine Bestätigung von dem gemieteten Transporter schickt er mir nicht, weil er nur die Hälfte möchte. Muss ich die Hälfte bezahlen und er hat mir mit einer Anzeige gedroht.
1 Antwort
Sofern ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist (und davon ist nach deiner bisherigen Schilderung auszugehen), ist der geprellte Käufer im Recht. Dessen Schadensersatzanspruch resultiert aus § 280 i.V.m. § 284 BGB. Wenn er jetzt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragt, wirst du auch diesen zahlen müssen.
Dass und in welcher Höhe ihm Kosten entstanden sind, würde ich mir allerdings nachweisen lassen. Du solltest dir aber auch bewusst sein, dass er von dir die gesamten Kosten verlangen kann, die ihm entstanden sind. Mit der Hälfte kommst du also noch sehr gut weg.
Grundsätzlich ja. Zum Beispiel könnte er Schadensersatzansprüche hinsichtlich Aufwendungen geltend machen, die er für einen Deckungskauf geleistet hat. Auch diese müsste er aber nachweisen.
Ich würde eine Zahlung auch an die Zusage binden, dass keine weiteren Forderungen mehr geltend gemacht werden.
Das hat doch nichts damit zu tun, ob er jetzt tatsächlich einen Transporter gemietet hat, das muss er dir auch nicht nachweisen. Nach deiner Schilderung hast du dich mit ihm geeinigt über Kaufpreis und Abholung und das ist für beide Vertragspartner verbindlich. Nur weil dir danach jemand mehr bietet, kannst du den Vertrag nicht mal eben einseitig aufheben. Er könnte noch viel mehr Ansprüche geltend machen, wenn du dich nicht an den Vertrag hältst, nämlich für die Mehrkosten die ihm für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung entstehen.
Wenn dem seine Aussage doch nicht stimmen sollte, dass er angeblich einen Transporter gemietet hätte, kann er trotzdem noch Kosten geltend machen?