Innerhalb welcher Frist kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?
Ein Freund von mir hat sich letzte Woche über eine Privatanzeige ein Motorrad gekauft. Er braucht das Motorrad aber eigentlich gar nicht und könnte das Geld auch für andere Sachen ganz gut gebrauchen. Wir haben ihn jetzt davon überzeugt, dass er versuchen soll, von dem Vertrag zurückzutreten. Geht das bei einem Kaufvertrag?
1 Antwort
Von einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen kann man nicht zurücktreten.
Es gibt lediglich verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag aufzuheben, z.B. bei Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB), fehlender Ernsthaftigkeit (§ 118 BGB), Scheingeschäften (§ 117 BGB), Formmängeln (§ 125 BGB), gesetzlichen Verboten (§ 138 BGB) oder der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Das sehe ich hier nicht erfüllt.
Man kann jedoch durchaus einvernehmlich einen Vertrag aufheben, d.h. wenn der Verkäufer zustimmt, läßt sich dieser Vertrag rückabwickeln. Es gibt jedoch keinen Anspruch darauf, daß dies erfolgt.