Preisfehler erwischt Otto hat die Bestellung storniert?
Hallo,
am 14.10.2022 habe ich einen Esstisch über Otto Marktplatz Verkäufer Kauf Auf Rechnung zu einem Schnäppchen Preis bestellt.
Der Tisch wurde in den Versand geschickt und ich habe eine Rechnung erhalten. Somit kommt m.W. einen Kaufvertrag zustande. bei der Kontaktaufnahme bzgl. Lieferstatus der Bestellung hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass der Tisch im Versand verloren gegangen ist und die Bestellung storniert wird (Tisch ist im Shop weiterhin liefer-/bestellbar). somit hat der Verkäufer vom Kaufvertrag einseitig zurückgetreten.
vom Verkäufer bekomme ich keine Rückmeldung auf meine Anfragen. dazu würde ich gerne wissen wie ich weitergehen kann und wenn ich rechtlich über einen Anwalt gehe, mit welchen Kosten muss ich rechnen.
3 Antworten
Pech gehabt; erst bei der Auslieferung hättest Du die Rechte am Verkauf erworben. Vorher kann der Verkäufer die Ware immer wieder beim Auslieferer zurückrufen. Daß die Ware verloren gegangen ist, daran glaube ich nicht, denn dann müßte der Transporteur ja die Kosten für die Ware tragen.
die Kosten für die Ware ja, für eine möglicherweise viel teurere Neubeschaffung jedoch nicht.
Unmittelbar nach dem Abschluss des Bestellvorganges erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung. Wenn Sie per Kreditkarte, PayPal oder giropay zahlen, kommt der Kaufvertrag mit Ihrem Erhalt der Bestellbestätigung zustande. Wenn Sie per Vorkasse zahlen, kommt der Vertrag mit Ihrem Tätigen der Überweisung zustande. Bei allen anderen Zahlarten kommt der Kaufvertrag zustande, sobald Sie unsere per E-Mail verschickte Versandankündigung oder Versandbestätigung erhalten; spätestens jedoch, wenn Sie die Ware erhalten.
Wie hast du denn bezahlt? Und selbst wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte: wenn der Preis ein Fehler war, darf auch ein Händler den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten. Gerichtlich bestätigt.
Der Kaufvertrag ist mir Bestätigung deiner Bestellung zustande gekommen. Der Vertrag kann auch nicht einfach einseitig gekündigt werden. Fordere den Verkäufer mit Verweis auf diese Bestellung und die Rechnung nachweisbar schriftlich zur Lieferung auf. Dafür kannst du eine Frist von 14 Tagen setzen.
Ob sich ein Vorgehen mit Anwalt lohnt, hängt davon ab, wie zahlungsfähig der Verkäufer ist. Wenn dieser nämlich weiterhin nicht liefert, hast du am Ende vielleicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz. Und kann der VK nicht zahlen, siehst du trotz Anspruch kein Geld. Bei einem kleinen Marketplace-Anbieter wäre mir persönlich das Risiko zu hoch.