Quad gekauft und Verkäufer hat keine Mängel angegeben?
Ich habe ein kleines Problem, am Mittwoch habe ich privat ein Quad gekauft. Der Verkäufer sagte mir das das Quad in einem einwandfreien Zustand wäre, zudem hat er keine Mängel erwähnt. Er hat mir einen Kaufvertrag mitgegeben (den ich nicht unterschrieben habe) indem steht das er keine Gewährleistung übernimmt und auch keine Rücknahme.
Nach 2 Tagen ist mir aufgefallen das was nicht mit dem Quad stimmt, es verliert Unmengen an Öl und auch der Bremssattel ist aus der Halterung.
Ich gehe davon aus das er die Mängel kannte den 1 Tag nach dem Kauf, schaute ich im Öltank nach und der war bis oben hin mit Öl gefüllt, soviel Öl das es raus lief, wahrscheinlich hatte er es vorher komplett voll gemacht weil er wusste das es Öl verliert.
Dann ist mir noch aufgefallen das er das Quad erst im Januar gekauft hat und es nach 3 Monate verkauft, sehr komisch.
Die frage ist nun habe ich irgendwie ein Rechtsschutz, da er mir die Mängel verschwiegen hat ?
2 Antworten
ein Ausschluss von Gewährleistung bedeutet NICHT(!!!) dass man Mängel verschweigen kann und sich damit dann raus aus der Affäre zieht. Nach dem Motto "selbst schuld, gekauft wie gesehen". Du konntest dich nur im Rahmen einer Probefahrt vom aktuellen Zustand überzeugen. Da kann man nicht beurteilen, ob das Fahrzeug Öl verliert, wenn es bis oben hin aufgefüllt war. oder wer steht stundenlang daneben und beobachtet ein tröpfeln oder misst nach?
Wenn es so ein massiver Ölverlust ist, muss ihm der Mangel bekannt gewesen sein bei Verkauf, dann kannst du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Man muss dazu sagen, es ist so ein massiver Ölverlust das ich kein Öl mehr drin habe !
Leider bekomme ich von dem Mann keinerlei Antwort zurück, zur Not muss ich doch den Kaufvertrag anfechten.
Sehr ärgerlich die Sache.
Hier dürfte davon auszugehen sein, dass Dir besagte Mängel böswillig verschwiegen wurden.
Ich würde die Rückabwicklung des Vertrages fordern - mal davon abgesehen, dass die Sachmängelhaftung hier keinesfalls rechtssicher ausgeschlossen wurde. Der nur seinerseits ausgefüllte Vertrag ist ohne Deine Unterschrift hinsichtlich der Sachmängelhaftung irrelevant.