Ich habe einen Gebrauchwagen (angekauft) bei einem gewerblichen Autohändler.

Noch vor der Übergabe habe ich einen Schaden festgestellt

DELLE Fahrer Tür / Hintere Tür.

Der Kaufvertrag wurde aber bsp. nur wie folgt unterschrieben. Unfallwagen Ja Benannte Unfallschäden (Seitenteil hinten rechts) -Lackierarbeiten, Gebrauchsspuren

Wenn mich nicht alles täuscht ist doch rechts die Beifahrer Seite.

Würde das nicht bedeuten, entweder ist der Schaden kürzlichst aufgetreten oder der Händler verschweigt den Schaden?

Habe ich da eine Chance trotz das der Verkäufer UNFALL Fahrzeug angegeben hat, und wenn das der Schaden sein soll auch dieser ist, nur der Händler sich bei der Angabe geirrt hat.

MfG