Käufer will Entschädigung (Auto ohne TÜV verkauft)?

2 Antworten

Wie hoch ist denn der Schaden bzw. der Wert des Autos? Daran kann man ja ungefähr abschätzen ob der Käufer rechtliche Schritte einleiten wird oder nicht.

Als Privatverkäufer kann man zwar die Garantie und Gewährleistung abtreten, muss aber trotzdem wahrheitsgemäße Angaben über die Fehler und Schäden machen.

Wenn absichtlich Fehler verschwiegen werden handelt es sich rechtlich um einen Betrug gem. §263 StGB.

Dann müsstest du vor Gericht beweisen, dass du keine Kenntnis von den Fehlern hattest. Wenn du jedoch den Käufer absichtlich getäuscht hast, besteht ein Straftatbestand.

Das musst du abschätzen inwiefern das Risiko vertretbar ist oder die Beteiligung an den Kosten die einfachere Lösung wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Daniel1800 
Beitragsersteller
 27.01.2022, 09:50

Der Wagen wurde für 3600 Euro verkauft

Daniel1800 
Beitragsersteller
 27.01.2022, 06:29

Erst mal danke für die Antworten.

Ist es bei einem Privat Verkauf nicht so das der Käufer beweisen muss , dass ich ihm etwas verschwiegen habe.

Schließlich bin ich kein Automechaniker um zu beurteilen was an einem Auto kaputt ist und was nicht.

Warte ab, lasse den doch machen.

Der muss schließlich beim Anwalt/Gericht in Vorleistung treten.

"Hunde die Bellen, beißen (oft) nicht."

Solange Du wahrheitsgemäß alle Dir bekannten Angaben gemacht hast, brauchst Du dir gem. der obigen von Dir gemachten Angaben keine Sorgen machen!

Außer:

Du bist ausgebildeter/gelernter Automechaniker, also Mechatroniker wie es heute so schön heißt. 😜😁😎