Käufer will Entschädigung (Auto ohne TÜV verkauft)?
Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Ich habe ein Auto ohne Tüv Privat verkauft. Die mir bekannten Mängel habe ich dem Verkäufer mitgeteilt. Scheibenheber vorne rechts defekt kleine Roststelle vorne links am Kotflügel.
Ich als Leihe konnte nur das beurteilen.
Den Kaufvertrag habe ich vom ADAC und habe hier ebenfalls die mir bekannten Mängel aufgeführt. Des weiteren habe ich angegeben, dass das Auto ohne Gewährleistung und Garantie verkauft wird.
Der Käufer hat das so angenommen und unterschrieben.
Nun hat mich der Käufer angeschrieben, es gäbe Mängel die ich im verschwiegen habe soll. Kabelbruch an der Heckklappe und irgend eine Manschette an der Anteiebswelle.
Im Sicherungs Kasten hätte eine Sicherung gefehlt die mich eindeutig entlarvt, dass ich den Kabelbruch an der Heckklape verschwiegen hätte.
Der Käufer möchte nun das ich mich an den Kosten beteilige. Sonst würde er das rechtlich einfordern.
Wie sieht hier die Rechtslage aus ?
Muss ich mich beteiligen?
2 Antworten
Wie hoch ist denn der Schaden bzw. der Wert des Autos? Daran kann man ja ungefähr abschätzen ob der Käufer rechtliche Schritte einleiten wird oder nicht.
Als Privatverkäufer kann man zwar die Garantie und Gewährleistung abtreten, muss aber trotzdem wahrheitsgemäße Angaben über die Fehler und Schäden machen.
Wenn absichtlich Fehler verschwiegen werden handelt es sich rechtlich um einen Betrug gem. §263 StGB.
Dann müsstest du vor Gericht beweisen, dass du keine Kenntnis von den Fehlern hattest. Wenn du jedoch den Käufer absichtlich getäuscht hast, besteht ein Straftatbestand.
Das musst du abschätzen inwiefern das Risiko vertretbar ist oder die Beteiligung an den Kosten die einfachere Lösung wäre.
Erst mal danke für die Antworten.
Ist es bei einem Privat Verkauf nicht so das der Käufer beweisen muss , dass ich ihm etwas verschwiegen habe.
Schließlich bin ich kein Automechaniker um zu beurteilen was an einem Auto kaputt ist und was nicht.
Warte ab, lasse den doch machen.
Der muss schließlich beim Anwalt/Gericht in Vorleistung treten.
"Hunde die Bellen, beißen (oft) nicht."
Solange Du wahrheitsgemäß alle Dir bekannten Angaben gemacht hast, brauchst Du dir gem. der obigen von Dir gemachten Angaben keine Sorgen machen!
Außer:
Du bist ausgebildeter/gelernter Automechaniker, also Mechatroniker wie es heute so schön heißt. 😜😁😎