B2C-Vertrag ohne Liefertermin, verbindliche Liefertermine in AGB ausgeschlossen, unverbindlicher Lieferzeitraum wird nicht gehalten---rechtens?
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Vertrag für Lieferung und Installation einer Wärmepumpenheizung abgeschlossen. Im Vertrag steht kein Lieferdatum, in den AGB steht, dass keine verbindlichen Liefertermine gemacht werden. Der Verkäufer hat vorher unverbindlich angekündigt, es würde dieses Jahr im Q3 geliefert und auf Nachfrage später nach Abschluss, die Lieferung würde vermutlich in Q3, aber sicher in diesem Jahr erfolgen. Nach Vertragsabschluss habe ich 20% angezahlt.
Nun wird mir mitgeteilt, dass die Lieferung wohl nicht mehr dieses Jahr erfolgen wird. Fragen deshalb:
- Ist es rechtens, in den AGB bei B2C-Verträgen die Angabe von verbindlichen Lieferterminen auszuschließen?
- Kann ein Verkäufer, der unverbindlich ein Quartal als Lieferzeitraum angibt, die Lieferung beliebig lange herauszögern?
Vielen Dank
1 Antwort
1. Das Problem der aktuellen Liefersituation ist allgemein bekannt, wurde in den Medien rauf und runter gespielt.
2. Es ist üblich und auch zulässig, dass man unverbindliche Termine angibt.
3. Beliebig lang kann und darf er das nicht verschieben, aber an die derzeitige Liefersituation/Lieferfrist solltest Du dich schon orientieren, bevor man eine Frist zur Lieferung setzt.
In den Medien spricht man von Lieferzeiten > 1,5 Jahren bei Wärmepumpenheizungen.
4. Man sollte sich auch vor Augen halten, dass der Verkäufer für diese aktuelle schwere Lieferverfügbarkeit nichts kann, der auch liefern möchte, um eine Rechnung schreiben zu können!