B2C-Vertrag ohne Liefertermin, verbindliche Liefertermine in AGB ausgeschlossen, unverbindlicher Lieferzeitraum wird nicht gehalten---rechtens?
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Vertrag für Lieferung und Installation einer Wärmepumpenheizung abgeschlossen. Im Vertrag steht kein Lieferdatum, in den AGB steht, dass keine verbindlichen Liefertermine gemacht werden. Der Verkäufer hat vorher unverbindlich angekündigt, es würde dieses Jahr im Q3 geliefert und auf Nachfrage später nach Abschluss, die Lieferung würde vermutlich in Q3, aber sicher in diesem Jahr erfolgen. Nach Vertragsabschluss habe ich 20% angezahlt.
Nun wird mir mitgeteilt, dass die Lieferung wohl nicht mehr dieses Jahr erfolgen wird. Fragen deshalb:
- Ist es rechtens, in den AGB bei B2C-Verträgen die Angabe von verbindlichen Lieferterminen auszuschließen?
- Kann ein Verkäufer, der unverbindlich ein Quartal als Lieferzeitraum angibt, die Lieferung beliebig lange herauszögern?
Vielen Dank
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