Oldtimer Verkauft, Käufer droht mit Anwalt?
Hallo zusammen,
ich habe einen Oldtimer Ford F350 Bj. 78 verkauft. Der Käufer hat sich das Fahrzeug abgesehen jedoch keine Probefahrt unternommen. Bei dem Fahrzeug fehlen einige Zierleisten sowie andere Teile die er gesehen hat und auch den Preis nach unten verhandelt hat. Ein Bild von der Verkaufsanzeige zeigte Trittleisten am Fahrzeug. Diese waren nicht mehr vorhanden, was ich ihm auch sagte und er hier vor Ort sehen konnte. Auch ein WhatsApp Verlauf ist vorhanden wo dies vor dem Kauf angesprochen wurde. Nun gefällt ihm der Zustand nicht und er möchte Geld zurück haben. Er droht auch mit dem Anwalt. Der Vertrag war ein Vordruck von ADAC Privater Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung. Ich hatte auch dazu geschrieben: keine Garantie, gekauft wie gesehen. Vielen Dank für eure Hilfe!!!
4 Antworten
Ich würde es darauf ankommen lassen, eigentlich hast du die bessere Situation.
Er muss klagen und dir eine arglistige Täuschung nachweisen, ansonsten ist gekauft wie gesehen. Du bist als Privatperson nicht an Garantien o.ä. gebunden, man noch nicht einmal Fachwissen von dir verlangen. also, soll er sich doch einen Anwalt nehmen, den muss er zunächst selbst bezahlen und bei einer Klage noch einen Vorschuss bei Gericht hinterlegen...
Nur das was im Kaufvertrag steht zählt. Daher Rücknahme ausgeschlossen.
Nach Ausschluss der Sachmängelhaftung ( via ADAC Kaufvertragsformular ) zum einen und der eindeutig im Vorfeld geklärten - zudem sichtbaren Mängel - würde ich sagen .... Du bist draußen, lasse ihn mit Anwalt und sonst etwas drohen .... wenn ihm jetzt der Zustand des Fahrzeugs nicht gefällt - sein Problem.
Dann lass ihn doch drohen. Er hat bestimmt einen anderen F350 für Weniger gesehen und will jetzt vom auf zurücktreten. Privatkauf, der kann dir da nur bei arglistiger Täuschung was.