Was tun, wenn das gekaufte Baugrundstück kleiner ist als im Kaufvertrag angegeben?
Wie haben vor einigen Wochen einigen Monaten ein Baugrundstück gekauft. Der Kaufpreis ist gezahlt und wir stehen schon im Grundbuch. Nun hat sich herausgestellt, dass das Grundstück um ca. 12 qm kleiner ist, als im Kaufvertrag angegeben. Was sollen wir tun?
3 Antworten
Guten Tag, die Daten im Kauvertrag werden aus dem Grundbuchauszug übernommen. Der muß vorab vom Notar geprüft worden sein. Es stellt sich nun die Frage, wie Ihr die Differenz festgestellt habt ? Wurde neu vermessen ? Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Daten im Grundbuch vertrauen kann. Daher haftet ein Grundstückseigentümer nicht für die Daten im Lageplan oder im Grundbuchauszug. Der Verkäufer kann nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn man die Differenz als offensichtlich ansieht. In der Regel werden die Grundstücke nicht neu vermessen und man vertraut den Daten im Grundbuch.
Achtung! Die flächenangaben im Grundbuch müssen keineswegs richtig sein! Aus den Katasterplänen ist aber ersichtlich ob ein Grundstück neu vermessen wurde und alle Grenzpunkte genaue Koordinaten haben. Dann ist die Grundstücksnummer strichliert unterstrichen, und die flächenangabe im Grundbuch auch richtig. In allen anderen Fällen empfielt sich das Grundstück vor Kaufvertragsunterfertigung neu zu vermessen. Ein Grundstück einfach so mit dem Masband nachzumessen ist auch sehr schwierig und meistens noch mehr falsch als die angaben im Grundbuch. Was du nunmehr machen kannst hängt ganz vom Vertragstext ab. Wenn da z.B. steht "Der Verkäufer haftet nicht für das Flächenausmas oder eine bestimmte Verwendbarkeit" (ist eine sehr gebräuchliche Vertragsformulierung) dann hast wohl eher keine chanze. Es sei denn du kannst nachweisen das der Verkäufer dafon wuste, oder die Abweichung erheblich ist.
Normalerweise liegt dem Notar bei der Beurkundung ein Grundbuchauszug vor, aus dem sowohl die Flurnummer und die Fläche hervorgeht. Damit ist es eigentlich eine Flächenabweichung nicht erklärbar.
Anders ist der Sachverhalt, wenn ein Bauträger ein Grundstück parzelliert hat und diese Parzellen dann bebaut oder unbebaut veräussert. In diesem Fall würde ich auf Reduzierung des Kaufpreises bestehen, denn der Kaufpreis wurde ja anhand des m² Preises errechnet.