Waschmaschine defekt nach 8 Monaten , gekauft von Poko?
Im Kaufvertrag steht evtl. Schäden, kein Umtausch möglich. Verkäuferin hat mir das vor der Unterschrift des Kaufvertrages gesagt. Ich habe mir dabei nichts gedacht. Jetzt geht die Waschmaschine nicht mehr.
Meine Frage: Habe ich eine Chance einen Umtausch zu erzwingen und ist diese Textpassage im Kaufvertrag überhaupt rechtlich.
Wäre nett eine Antwort zu erhalten.
Schöne Grüße Peter
4 Antworten
Nur ein Umtausch ist nicht möglich. Das heisst aber nicht, dass die Gewährleistung nicht ganz ausgeschlossen wird. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, zB Reparatur bzw. Nachbesserung, Autausch des defekten Teils. Auch kann ein bestimmter Geldbetrag abgeschrieben werden (Minderung). Es geht jetzt um die Beweispflicht, was etwas umständlich werden könnte. Kaufvertragrecht und Co. - hier:
Das bringt leider nicht viel. Die Ware wurde im stationären Handel gekauft, es handelt sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft => Unterschiede im Kaufvertragsrecht.
Stand das im Kleingedruckten oder, ist das extra für diesen Kauf vereinbart, eventuell sogar handschriftliche notiert?
Eine solche Vereinbarung ist so ungewöhnlich, dass es dafür einen Anlaß gegeben haben muss. Wenn das ein gebrauchtes Exemplar war, dann stehen Deinen Chancen eher schlecht. Du bist nämlich auf den möglichen Mangel aufmerksam gemacht worden.
Auch Poko ist an seine Gewährleistungspflicht gebunden, auch kann er es verweigern, das ändert aber immer noch nichts an die Gewährleistungspflicht des Herstellers. Poko muss die Waschmaschine nehmen und an den Hersteller schicken der Sie dann für dich kostenlos Reparieren muß. Poko wird seinen Teil dazugeben müssen aber das kann dir egal sein. Poko kann nicht einfach mal so die Gewährleistung streichen, das wäre für die Frage wert gewesen ob die Waschmaschine nicht so lange hält oder Sie damit schon Erfahrungen gemacht haben. Oder warum schließen Sie die Gewährleistung aus ? Auf die Antwort wäre ich gespannt gewesen.