Kleiderkreisel: habe ich ein Recht auf die Ware, wenn ich bezahlt habe?

1 Antwort

Der Kaufvertrag ist nach deiner Schilderung rechtskräftig zustandegekommen. Auch hast du deinen Teil des Vertrages erfüllt. Damit ist die Verkäuferin verpflichtetet, dir das Kleid zu übergeben (§ 433 BGB).

Aber kein Gericht der Welt nimmt eine Klage wegen 7 € an.


Miriam328 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 23:38

Danke für deine Antwort. Leider hat sie mich jetzt gesperrt und ich kann nicht mehr mit der Verkäuferin kommunizieren. Mir bleibt jetzt nur zu hoffen, dass ich mein Geld zurück bekomme. Sie hat das Kleid an die andere verkauft. Solche Erfahrungen sind wirklich schade.

Answer123  19.04.2020, 23:40
@Miriam328

Hast du Namen und Adresse der Verkäuferin?

Wie habt ihr kommuniziert?