Kleiderkreisel: habe ich ein Recht auf die Ware, wenn ich bezahlt habe?

1 Antwort

Der Kaufvertrag ist nach deiner Schilderung rechtskräftig zustandegekommen. Auch hast du deinen Teil des Vertrages erfüllt. Damit ist die Verkäuferin verpflichtetet, dir das Kleid zu übergeben (§ 433 BGB).

Aber kein Gericht der Welt nimmt eine Klage wegen 7 € an.