Kleiderkreisel: habe ich ein Recht auf die Ware, wenn ich bezahlt habe?
Ich habe bei Kleiderkreisel ein Kleid für 7€ gekauft und der Verkäuferin das Geld am selben Abend per Überweisung gezahlt. Sie hatte zugesagt, dass nachdem ich ihrer einen Nachweis der Überweisung zusende, sie die Ware gleich versendet. Das habe ich auch sofort gemacht. Jetzt hat sie mich angeschrieben und gesagt jemand anderes würde ihr mehr zahlen. Und daher bekomme ich die Ware nicht mehr. Sie sagt sie hat noch nicht an mich versendet, da in meinem Nachweis nicht die Höhe des Betrages stand. Ich bin der Meinung dass Datenaustausch = Kaufvertrag ist. Habe ich ein Recht auf die Ware, oder kann sie mir einfach das Geld überweisen und Sie ist damit im Recht?
1 Antwort
Der Kaufvertrag ist nach deiner Schilderung rechtskräftig zustandegekommen. Auch hast du deinen Teil des Vertrages erfüllt. Damit ist die Verkäuferin verpflichtetet, dir das Kleid zu übergeben (§ 433 BGB).
Aber kein Gericht der Welt nimmt eine Klage wegen 7 € an.
Danke für deine Antwort. Leider hat sie mich jetzt gesperrt und ich kann nicht mehr mit der Verkäuferin kommunizieren. Mir bleibt jetzt nur zu hoffen, dass ich mein Geld zurück bekomme. Sie hat das Kleid an die andere verkauft. Solche Erfahrungen sind wirklich schade.