Schönen guten Tag und erstmal danke dass Sie sich die Zeit nehmen mir meine Frage zu beantworten oder zumindest durchlesen.
Mein Anliegen steht bereits im Titel, jedoch werde ich die Situation mal besser neu schildern.
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen einen Artikel Inseriert und nach wenigen Tagen hat sich ein Käufer gefunden.
Besagter Käufer hatte vor den Artikel abends nach 22:00, ich zitiere: „gleich abzuholen“. Er hat mir ebenso gesagt, dass ich den Artikel warmhalten soll bis er da ist und dass er sich melden würde wenn er da ist. Er sei angeblich unterwegs.
Er selbst ist aus einem Ort der keine 15 Minuten von mir entfernt ist.
Ich wartete mehrere Stunden auf ihn, doch er ließ sich nicht blicken.
Ich möchte mein Produkt nicht mehr an diesen Käufer verkaufen da mich solche Unzuverlässigkeiten reizen. Er hätte sich schließlich auch melden können. Auf meine restlichen Nachrichten reagiert er nicht. Das ganze ist nichtmal 24 her. Mein Produkt hat aber mehrere Interessenten und da ich weiß das ich theoretisch gesehen einen Kaufvertrag mit den Herren abgeschlossen habe möchte ich mich da gerichtlich gesehen nicht auf dünnem Eis bewegen. In anderen Foren habe ich gelesen das es notwendig ist eine Frist zu setzen, bis man endgültig aus dem Kaufvertrag draußen ist.
Jetzt komm ich zu meiner endgültigen Frage, wie setz ich diese Frist. Liegt es an mir wie viele Tage der mutmaßliche Käufer Zeit hat bis er die Ware abholt und bezahlt oder ist das auch gerichtlich geregelt ? Wie bereits gesagt hab ich auch andere Interessenten. Ich möchte mein Produkt nicht an jemanden verkaufen wenn es theoretisch gesehen schon ein anderer gekauft hat. Das letzte was mir noch fehlt wäre ein Schadensersatz zu bezahlen.
Ich bedanke mich nochmal dafür das ihr euch die Zeit genommen habt das ganze durchzulesen. Ich freue mich auf jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen