Hallo , habe vor 3 Tagen meinen Kleingarten verkauft, er wurde besichtigt und für gut empfunden.Die Mutter wollte den Garten für ihren Sohn. Kaufvertrag wurde unterschrieben Geld ist geflossen mit der Klausel

Der Kaufgegenstand wird gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Schlüsselübergabe fand gleichzeitig statt.Nach 3 Tagen möchte der Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, mit der Begründung zu viel Arbeit.Eigentlich gibt es nur bei Gewerblichen das Rücktrittsrecht , bei Privatverkauf zu Privatverkauf nicht oder liege ich da falsch?