Garten verkauft, mit Kaufvertrag, gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Nach 3 Tagen möchte Käufer Rücktrittsrecht ,darf er das?

5 Antworten

  1. "Kleingärten" kann man nicht verkaufen. Bei "Kleingärten" werden üblicherweise beim Eigentümer oder Betreiber einer Kleingartenanlage gemietet. Dies kann ein Verein sein, eine Institution oder auch eine Privatperson
  2. Es mag Strukturen geben, da wird tatsächlich ein Grundstück erworben. Dafür bedarf es aber zwingend einen Notar, was hier ja nicht der Fall zu sein scheint
  3. Was verkauft werden kann, ist das auf dem Grundstück befindliche Inventar, wie z.B. Pflanzen, Hütte, Grill, Geräte. Details regelt die jeweilige Sitzung.
  4. Es gilt der Grundsatz Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, egal ob privat oder Gewerblich. Ein bedingungsloses Rücktrittsrecht gibt es nur im Fernhandel zwischen gewerblichem Händler und Privatpersonen als Käufer.
  5. Die gerne bemühte Floskel 'Gekauft wie gesehen' ist Geschmarre. Der Verkäufer hat den Käufer über ihm bekannte Mängel in Kenntnis zu setzen und dem Käufer eine angemessene Begutachtung zu ermöglichen. Verweigert er dies ausdrücklich, käme dies einem Fernhandel gleich. Verschweigt er bewusst Mängel, kann dies sogar als versuchter Betrug ausgelegt werden. Altersschwäche ist nebenbei erwähnt allerdings kein Mangel.

Aussagen wie die Hütte ist mir zu alt, der Standort zu schattig, der mit der Pflege verbundene Aufwand zuviel usw, sind keine Gründe von einem gültig geschlossenen Vertrag zurück zu treten.

Wenn kein Rücktrittrecht vereinbart wurde, gibt es auch keins. Das Gesetz sieht an dieser Stelle jedenfalls keines vor. Sofern der Kauf nicht aus irgendwelchen Gründen unwirksam ist (dergleichen wurde aber bisher nicht vorgetragen), ist der Vertrag voll wirksam.

Ich würde den Käufer höflich auf den Rechtsweg verweisen.

Eigentlich gibt es nur bei Gewerblichen das Rücktrittsrecht [...]

Selbst da nicht uneingeschränkt. Ein Widerrufsrecht bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern gibt es insbesondere im Fernabsatzrecht. Wenn ich jedoch Möbel vor Ort im Möbelhaus kaufe, habe ich kein Widerrufsrecht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Habt ihr im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht bzw ein Widerrufsrecht vereinbart?


Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 16:35

Leo,ist ne Laube mit Inneneinrichtung und Vordach eine normale Terrasse

Leo2021  09.06.2021, 17:29
@Bella413

Ja das ist klar. Die Parzelle gehört ja dem Verein und mit dem Verein hat der Käufer ja auch einen Vertrag (Pacht der Parzelle und alle weiteren Rechte und Pflichten) abgeschlossen.

Somit kann der Käufer garnicht von eurem Kaufvertrag zurücktreten, da ihr den Käufer NUR die Einrichtung und nicht den Garten „verkauft“ habt. Ihr habt die Pacht übertragen und der Käufer hat euch eine Entschädigung für die Arbeit in dem Garten und die Laube entrichtet (Der Wert wurde ja vom Gutachter festgestellt).

Also kann er nicht zu euch kommen und sagen „Ne, das ist mir zu viel Arbeit, nimmt den Garten zurück!“. Das kann er dann mit dem Kleingartenverein ausmachen und seinen Garten „verkaufen“

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 17:42
@Leo2021

Leo, du bist einfach Spitze ,danke für die sachliche Erklärung.Du hast uns sehr geholfen.

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 16:26

Nein, mit dem Kauf stellen beide Partner keine weiteren Forderungen.Der Kaufgegenstand wird gekauft wie besehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung .hilft das Leo? Das steht im Vertrag.danke für deine Freundlichkeit

Was genau hast du denn verkauft? Den Garten also das Grundstück? Dann wäre der Vertrag ohne Notar sowieso nichtig. Oder geht es um die Ablöse für einen gemieteten Garten?


Leo2021  09.06.2021, 15:25

Es ist ein Kleingarten steht doch da :).

Also ein Garten in einer Kleingartenanlage. (Schrebergarten)

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 15:41

Das hat mit einem Notar nichts zu tun, bitte nicht komplizieren,nur lesen und auf meine Frage eingehen. Danke

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 15:36

Man kann doch eindeutig lesen ,ich habe so präzise wie möglich geschrieben.

MonavdH  09.06.2021, 15:45
@Bella413

Gar nichts hast du "präzise" geschrieben!

Es muss unterschieden werden, ob der Grund und Boden von einem Gartenverein gepachtet wurde und somit nur die Laube und anderes verkauft wurden, oder ob du ein Gartengrundstück verkauft hast, von welchem du tatsächlich auch der Eigentümer bist.

Bei Letzterem ist der Verkauf nur über einen Notar möglich. Bei Ersterem muss die Einwilligung des Pächter (Schrebergartenverein) vorliegen.

So, JETZT kannst du mal PRÄZISE antworten!

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 15:33

bitt um eine hilfreiche Antwort. Kleingartenverein ( genau Schrebergarten)

Du wirst besser wissen als wir, was genau im Vertrag steht. Ist dort kein Rücktrittsrecht festgelegt, gibt es auch keins.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 15:56

Wenn ich das wüsste ,hätte ich mich hier nicht angemeldet der Vertrag ist 35 Jahre alt.Aber nun keift nicht alle auf einmal auf mich rum. Es ist nur ne Laube,der Boden gehört der Sparte,war auch alles abgesprochen vorher

Bella413 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 15:46

Wenn ich das wüsste, hätte ich mich hier nicht anmelden müssen.Ich habe es einfach versucht