Immobilienverkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist vereinbart - Kaufvertrag danach vollzogen

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Schau dir mal das hier an:

http://www.finanzfrage.net/frage/gestaltungsfrage-zur-frist-bei-privaten-veraeusserungsgeschaeften

Die Lösung dort (Vorkaufsrecht) dürfte die sauberste sein und wenn der Notar gut abeitet sehe ich auch bei dir keine Probleme.

Der Käufer könnte auch ein befristetes (bis kurz nach der Spekulationsfrist) und bedingtes (Entmietung) Kaufangebot abgeben, das du innerhalb der Frist annehmen kannst. Auch wenn das der Sache am nächsten kommt, in ich mir nicht sicher, was die steuerliche Wirkung anbleangt. Ich denke, dass das Finanzamt aus dem Kaufangebot terminlich keinen Kaufvertrag macht. Nur sollte das ein Jurist bestätigen.

Vielleicht kann man auch das eine mit dem anderen kombinieren. Nur ist wichtig, dass zumindest eine Seite auch zurück kann, weil sonst das Finanzamt von einem Kaufvertrag ausgeht.

Es müssen also Restrisiken vorhanden sein und wenn der Käufer die nicht akzeptiert musst du ein Restrisiko eingehen. Du musst also wissen, dass das Finanzamt bei allzu wenig Restrisiko davon ausgeht, dass der Kaufvertrag in der Spekulationsfrist vollzogen wurde.