Besteht ein Kaufvertrag? Konsumentenschutzgesetz?
Hi,
wenn ich mir am Sonntag ein Exemplar meiner Lieblingszeitung aus dem Zeitungsständer nehme, besteht dann ein Kaufvertrag? (Ich hätte gesagt ja, weil das schlüssiges Handeln ist und sich Käufer und Verkäufer über Warenart, Menge und Preis einig sind - ich gehe davon aus das die Zeitung kostenpflichtig ist und er das Geld einwirft - das geht leider nicht aus der Frage hervor)
Liegt ein Kaufvertrag vor, wenn ich im Restaurant ein Glas Weißwein bestelle, aber ein Glas Rotwein bekomme und ich dieses Glas austrinke? (Ich hätte gesagt ja, weil ich es ausgetrunken habe und nicht darauf bestanden habe, das richtige Getränk zu bekommen).
Kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung, wenn ein Unternehmer x von einer Firma y eine Kaffeemaschine für sein Restaurant kauft? (Ich hätte gesagt ja, weil es ein Geschäft ist, das zum Betrieb des Unternehmens gehört).
DANKE!
LG
1 Antwort
Zeitung:
Nein! Erst an der Kasse kommt der Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Wein:
Ja! Du möchtest einen Weißwein. Man bietet Dir aber einen Rotwein an. Damit bist Du einverstanden. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Kaufvertrag.
Wenn Du so öffentliche Zeitungsboxen nimmst, wo man Geld einwirft und dann eine Zeitung entnehmen kann, ist auch hier ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Die Dinger sind sehr selten und weitgehend unbekannt. Letztlich ist das aber nichts anderes als ein Getränkeautomat für Zeitungen.
Zeitung: Aber hier gibt es ja keine Kassa. Es ist kein Kaufvertrag, wenn ich mir die Zeitung nehme und das Geld einwerfe?