Nehmen wir mal an, ein Grundstückskaufvertrag wird notariell geschlossen, der Kaufpreis ist jedoch erst in 3 Jahren fällig. Nach 3 Jahren wird eine Nebenabrede zwischen den Käufern vereinbart, aus der hervorgeht, dass der Kaufpreis erst nach weiteren 5 Jahren fällig wird. Wenn die Verträge von 2 Käufern und 1 Verkäufer geschlossen wurden: Hat einer der Käufer irgendwie das Recht sich darauf zu berufen, dass diese Nebenabrede unwirksam ist, da ja nicht notariell beurkundet? ( Die Gründe für die Nebenabrede stellen sich im nachhinein als falsch dar, hätte Käufer 1 das von Käufer 2 gewusst, hätte er nie unterschrieben) Welche Auswirkungen ergeben sich in einem solchen Fall für Kaufvertrag und Nebenabrede?