Kaufvertrag vertauscht?
Hallo,ich habe gestern mein Auto verkauft,jedoch ist mir dann aufgefallen,dass ich den Kaufvertrag mit meiner Unterschrift habe und der Käufer den mit seiner.Ich habe noch einen Zettel für die Zulassungsstelle mit beiden Unterschriften.Nun meine Frage:Ist der Kaufvertrag trotzdem gültig?Und nach Abholung und Bezahlung hat später der Wagen beim Käufer den Fehler "Dieselpartikelfilter Bordbuch" angezeigt,angeblich schon vor einigen Kilometern,also bei mir schon,wovon ich aber absolut nichts weiß,dass hat der Wagen bei mir zuvor nicht angezeigt,nun will er sich einen Kostenvoranschlag bei VW einholen,was heißt das nun alles für mich?
Danke schonmal im Vorraus.
3 Antworten
Warum man nicht beide Ausfertigungen jeweils mit beiden Unterschriften versieht???
Schon blöd!
Und da Kaufverträge auch mündlich geschlossen werden dürfen, besteht natürlich so oder so ein Vertrag!
Lässt sich der Fehler anhand des Protokolls und dem Datum auch noch Dir zuordnen, kann man Dir eine arglistige Täuschung unterstellen.
Und Deine Behauptung, dass Du davon nichts mit bekommen hast, wird als Schutzbehauptung ausgelegt.
Du wirst den Fehler beseitigen müssen bzw. kommst Du für diese Kosten auf.
Theoretisch könnte der Käufer den Vertrag auch rückabwickeln, wenn er auf arglistische Täuschung setzt. Die Chancen stehen dann mehr als gut.
Schließt Du als Privatverkäufer die Gewährleistung nicht aus, steckst Du voll in dieser drin.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht auch die Privatverkäufer mit ein.
Der einzige wichtige Unterschied:
Privatverkäufer können und dürfen diese ausschließen, müssen hierauf aber explizit und deutlich hinweisen!
"Wenn Sie ein Auto privat verkaufen und den Haftungsausschluss sowie die Gewährleistung nicht im Kaufvertrag vermerken, haften Sie zwei Jahre lang für Mängel. Sie sollten also genau darauf achten, dass der Vertrag über eine solch gültige Klausel verfügt.05.03.2022"
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-privat-verkaufen-haftungsausschluss/
Lässt sich der Fehler anhand des Protokolls und dem Datum auch noch Dir zuordnen, kann man Dir eine arglistige Täuschung unterstellen.
Nur dass eine Unterstellung nicht ausreicht, die Taeuschung muss bewiesen werden. Ob dem Kaeufer das aber gelingt? Wahrscheinlich nicht. Jedenfalls wenn es stimmt, dass die Leuchte vorher nicht geleuchtet hat.
Und Deine Behauptung, dass Du davon nichts mit bekommen hast, wird als Schutzbehauptung ausgelegt.
Das bringt nur nichts, wenn nicht bewiesen wird, dass das Teil bereits zum Zeitpunkt der Ueberghabe nicht nur kurz vor der Verschleissgrenze lag, sondern auch schon wirklich kaputt war.
Du wirst den Fehler beseitigen müssen bzw. kommst Du für diese Kosten auf.
Wenn die Darstellung des FS stimmt, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit fuer gar nichts aufkommen muessen.
über 90 % der PKWs hier in Deutschland besitzen einen OBD1 bzw OBD2 Diagnoseanschluß, welcher zum einen durch den Tüv bzw bei Pannen durch den ADAC oder eben in Werkstätten zur Fehlerausgabe beenutzt wird.
Es ist daher eindeutig festzustellen und mittels Ausdruck des Protokolls jederzeit beweisbar.
Bei modernen Autos werden die Daten sogar an den Autohersteller übermittelt...
Wenn der Verkäufer obigen Fehler bzw andere noch unbekannte Fehlercods beschwiegen hat, ist das für mich Betrug, und wenn ich der Käufer wäre, würde ich rechtliche Schritte da einleiten gg den Verkäufer.
Wer jetzt welchen Beleg hat, welche Unterschrift, ist völlig egal... das geht ja auch ohne schriftliches... wie soll der Käufer denn an Fahrzeugschein...Brief und die Schlüssel gekommen sein ?...wenn nicht durch einen Verkauf.
Oder willst du argumentieren, es wäre kein Verkauf zustande gekommen...hahaha...wenn du sowas behaupten solltest, kommen noch weitere rechtliche Schritte dann hinzu...
ich als Käufer würde dir 3 Optionen zugestehen:
- du kommst zumindest anteilsmässig für die Schäden die beim Kauf schon bestanden, auf
- du nimmst das Auto zurück oder einigst dich über einen nachträglichen Rabatt von der Verkaufssumme
- oder du wartest den Klageweg des Käufers ab... dazu kämen noch Anwalts bzw Gerichtskosten...obendrein noch ne Anzeige wegen Betruges....etcetc
du kannst sicher sein, ich als Käufer würde das ratzfatz durchziehen...
also minimiere deine Kosten...einige dich mit dem Käufer im guten und nicht durch Anwälte...
über 90 % der PKWs hier in Deutschland besitzen einen OBD1 bzw OBD2 Diagnoseanschluß, welcher zum einen durch den Tüv bzw bei Pannen durch den ADAC oder eben in Werkstätten zur Fehlerausgabe beenutzt wird.
Damit laesst sich aber doch sicher nur feststellen, dass ein Fehler zum Zeitpunkt des Auslesens vorhanden ist und nicht auch, wie lange er schon vorher vorhanden war, oder?
du in meinem Auto sind soviele Sensoren verbaut...das Fehlersystem merkt sich genau mit Datum wann welche Blinkerleuchte wann defekt war.. bin damals mal zum Tüv... der hatte da im Bericht stehen, das ich 2 Monate vorher nur noch 0,5 Liter Benin im Tank hatte...hahaha..das hatte das System schon gespeichert, hatte davon auch nix bemerkt...aber habe über deinen Fall nochmal nachgedacht... ich hatte vor 15 Jahren damals VW Golf verkauft...zufällig einen Monat vorher Tüv gemacht und mit neuem Tüv verkauft... 14 tage später rief der Käufer bei mir damals an... Werkstatt hätte Schäden von über 1000 Euronen festgestellt hahaha... habe ihn damals gefragt... wie es sein kann, das Tüv einwandfrei war und da 1 Monat später Motorschaden von über 1000 Euronen... hatt Tüvbericht kopie noch in meinen Unterlagen... bevor ich was verkaufe... ADAC hingefahren... kostet Mitgliedern ja nix... vonfdaher hättest du auch machen können... bzw mach das in Zukunft dann... der hatte gemerkt das er mich nicht linken kann, und nie wieder angerufen...zur Not kannste dir auch son Bericht nachholen von TÜV bzw Werkstatt, wenn das kurz vor dem Verkauf da auch war... kann ja sein... dann ist der Käufer ein Betrüger...kann ja auch sein...aber wenn der Käufer da wirklich recht hat... kann ja sein... und ich wäre der Käufer... würde ich mir wenn Werstatt das bestätigt... ne Meisterwerkstatt... dann würde ich es wenn hart auf hart kommt auf nen Gutachterbericht ankommen lassen... kostet nochmal 600 Euronen son Gutachterbericht...aber am Ende zählt nicht was du weisst oder nicht weisst... bzw glaubst sondern nur Beweise... durch Meisterwerkstatt... Fehlerbericht... oder Gutachter...hoffe du kommst da gut raus aus der Sache.. alles gute dir...
hoffe du kommst da gut raus aus der Sache.. alles gute dir...
Wieso ich? Ich habe doch gar kein Auto verkauft.
Der kommentar gin an den Fragesteller nicht an dich... konnte man leider nicht mehr ändern... sorry...
man hat nur paar sekunden zum ändern...danach ist es nicht mehr korrigierbar... nochmal sorry...
stimmt Alarm67... wenn mans genau nimmt, sind nur einige Aufzeichnungen im Protokoll sichtbar...eigentlich sind es mehrere Hundert .... aber die sind nur für die Autofirmen selber abrufbar, bzw werden zu Forschungszwecken gespeichert...also für den Normalsterblichen nicht einsehbar....es wird sogut wie alles aufgezeichnet....guck mal hierhttps://youtu.be/WBcPKthBvVo
Wow,sehr nett geschrieben...Aber nochmal,ich wusste von diesem Fehler definitiv nichts,denn bei mir hatte der Wagen diesen nicht.Bei Besichtigung und Probefahrt hat er das auch nicht gehabt,5 Stunden später aber hat er diesen Fehler auf einmal.
wie heisst es so schön im deutschen Strafrecht"nichtwissen schützt vor Strafe nicht", man kann dir das anhand des protokolls nachweisen, nur das zählt. es sei denn dein Auto wäre nen alter Käfer ohne OBD... es kommt nicht darauf an, ob du es wusstest oder nicht, es kommt nur drauf an, ob man das Gegenteil beweisen könnte, der Kläger ist in der Beweisnot...und das könnte er... der könnte sich sogar ein Leihauto nehmen, gegen dich klagen, und du müsstest anteilsmässig auch für den Leihwagen aufkommen, wenn er dir arglistigkeit nachweisen kann, und darüber wer was weiss, entscheiden dann Beweis...Anwälte und Richter...sorry, ich bin da rigoros... ich würde bei sowas nicht lange fackeln bei dir... ich hätte ne gute langjährige Rechtschutz... bei mir hätteste ne Anzeige am Hals noch dazu ne Klageandrohung... Regressansprüche...Ausfallgeld...kenne nen guten Winkeladvokaten, der sich festbeisst da. Auf jedenfall würden dir zusätzliche Kosten anfallen...mehr kann ich dir da nicht raten... sorry alles gute dir..
Beweis wäre hier das ausgedruckte Fehlercodeprotokoll mit Datum...und die Angebotsrechnung des prüfenden Meisterbetriebes, inwelchem drinsteht...lt Ansicht des Meisters, wielange der Schaden schon bestand...und ob der Fehler bemerkbar war
Auch wenn die Situation mit den Vertraegen ein wenig skurril anmutet (warum wurden denn nicht beide Exemplare von beiden unterschrieben?), ist das nicht weiter schlimm. Kaufvertraege koennen auch muendlich geschlossen werden und er wird ja kaum behaupten koennen, das Auto ueberhaupt nicht gekauft zu haben.
Hinsichtlich der Fehlermeldung kommt es darauf an, ob die sog. "Gewaehrleistung" vertraglich ausgeschlossen wurde oder nicht. Wurde sie vertraglich nicht ausgeschlossen, muesste der Kaeufer erst einmal nachweisen, dass es sich ueberhaupt um einen Sachmangel handelt (allgemein zu erwartender Verschleiss ist kein Sachmangel!) UND dass der Sachmangel auch schon vorhanden war, als er das Auto von dir uebernommen hat. Wenn der Dieselpartikelfilter bei der Uebergabe noch in Ordnung war, allerdings kurz vor seiner Verschleissgrenze stand, lag damals noch kein Sachmangel vor.
Wurde die "Gewaehrleistung" jedoch vertraglich ausgeschlossen, muesste er zudem noch beweisen, dass du von dem vermeintlichen Sachmangel wusstest und diesen dann trotzdem verschwiegen hast.
Ich wuerde mir an deiner Stelle also keine grossen Sorgen machen und - wenn du wirklich nichts gewusst hast und die Leuchte bei dir auch noch nicht geleuchtet hat - jede Forderung des Kaeufers zurueckweisen.
Ja blöd gelaufen mit den Verträgen,das sollte so nicht sein,aber gut,nun nicht zu ändern.Ich bin Privatverkäufer und habe somit keine Garantie oder Gewährleistung mitgegeben,Gewährleistung müsste vom Händler noch bestehen,bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe.Habe dem Käufer auch mitgeteilt bei wem ich den Wagen gekauft habe und da meinte der Käufer noch,na wenn was ist,wenn ich mich an den Händler,hab ich nur gesagt,dann bitte,aber ich habe keines von beiden im Vertrag versehen und gegeben.
Ich bin Privatverkäufer und habe somit keine Garantie oder Gewährleistung mitgegeben ...[...]...ich habe keines von beiden im Vertrag versehen und gegeben.
Oh, das laeuft aber anders rum. Gewaehrleistung "gibst" du auch als Privatverkaeufer automatisch. Nur wenn du sie vertraglich ausdruecklich ausschliesst, gibt's auch keine (sofern der Ausschluss wirksam ist), sonst schon.
Wenn du die "Gewaehrleistung" also nicht ausdruecklich ausgeschlossen hast, haftest du 2 Jahre fuer alle Sachmaengel, die dem jeweiligen Artikel zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben. Ob du davon wusstest, spielt dann keine Rolle.
Allerdings gibt es bei Privatverkaeufen keine Beweislastumkehr. Der Kaeufer muss im Streitfall also von Anfang an beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Uebergabe des Artikels an ihn bereits vorhanden war.
Danke für deine Antwort und nein,ich wusste definitiv nichts von diesem Fehler,bei mir hat er diesen zuvor nicht angezeigt.Bei Besichtigung sowie Probefahrt des Käufers hat auch nichts gelichtet und es war alles in Ordnung,somit habe ich mein Auto mit bestem Gewissen verkauft.Zumal er mir diesen Fehler 5 Stunden später,kurz vor Mitternacht,mit einem Foto mitgeteilt hat.Von diesem Foto her aber,weiß ich nicht einmal ob es wirklich das Auto ist,welches ich verkauft habe.
hab dir noch nen Nachfolgekommentar geschrieben, falls du Betrugsversuch vom Käufer vermutest...
Ja ist blöd gelaufen mit den Unterschriften,war so nicht gedacht,ist aber nun passiert.Ich bin aber auch kein Händler das ich auf irgendwas eine Garantie oder Gewährleistung gegeben habe,er hat einen Gebrauchtwagen gekauft.Bei mir war dieser Fehler definitiv nicht,bei Besichtigung und Probefahrt war dieser Fehler auch nicht da,erst ca 5 Stunden später bekam ich ein Bild mit diesem Fehler,wo man allerdings auch nicht Mal erkennen kann,ob es das Fahrzeug ist,welches ich verkauft habe.