Gebäudeversicherung: Bei welchem Anbieter war der Vorbesitzer versichert?
Hallo zusammen,
eine etwas spezielle Situation: Ich habe ein Wochenendhaus auf einem Erholungsgrundstück in Deutschland gekauft. Im Kaufvertrag wurde mit dem Verkäufer vereinbart, dass die Gebäudeversicherung des Vorbesitzer nicht gekündigt wird, so dass ich nach der Übertragung prüfen kann, ob ich kündigen und einen anderen Versicherer nehme, oder nicht. Es gibt dafür eine Frist von vier Wochen soweit ich weiß.
Jedenfalls ist die Übertragung jetzt erfolgt, und der Verkäufer ist gesundheitlich nicht in der Lage mir Informationen zu dem bestehenden Versicherungsvertrag zu geben. Es ist nicht abzusehen, ob ich die Information zum Anbieter innerhalb der regulären Kündigungsfrist vom Verkäufer erhalten werde. Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt, ob ich einfach stur alle Anbieter in Deutschland anschreibe. Aber das scheint mir ein aufwendiges und unzuverlässiges Verfahren.
Hat jemand einen Tipp, wie das eleganter geht, d.h. wie ich herausfinden kann, bei welchem Anbieter der Vorbesitzer versichert ist?
Danke!
1 Antwort
Wenn der Verkäufer vorher eine Grundschuld eingetragen hatte, dann wird die Inhaberin der Grundschuld (meist eine Bank) wissen, wo die Gebäudeversicherung besteht. Denn für den Inhaber der Grundschuld ist das wichtig.
Wenn es ein deutlich älteres Haus ist, könnte das auch noch die alte Monopolversicherung sein. Bis in die 90er Jahre gab es nur diese. Und die sind bis heute unschlagbar günstig. Du könntest schauen, welche für Deine Immobile zuständig war und ob diese noch besteht. Monopolversicherung – Wikipedia
Wenn Du nichts machst - und nicht innerhalb von 4 Wochen kündigst, dann besteht die alte Versicherung weiter. Die Versicherung wird sich dann bei Dir melden. Danach kannst Du dann im Rahmen der regulären Kündigungsfrist kündigen, wenn Du eine andere haben willst.
Die 4-Wochen - Frist läuft erst "ab Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung". § 96 VVG - Kündigung nach Veräußerung - dejure.org
Eigentlich muss der Versicherung der Eigentumswechsel mitgeteilt werden, vom Verkäufer. Dann schreibt die Versicherung den Käufer an.
Aber Achtung: Wenn der Wechsel der Versicherung nicht angezeigt wird, dann kann der Versicherungsschutz entfallen! § 97 VVG - Anzeige der Veräußerung - dejure.org (jedenfalls wenn die Versicherung nachweisen könnte, dass sie mit Dir den Vertrag nicht verlängert hätte.)
Der Verkäufer muss Dir also die Adresse der Versicherung rausgeben. Sonst kannst Du eine andere Versicherung abschließen. Wenn dann später die alte Versicherung Beiträge von Dir nachfordert, hast Du einen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer, der muss das ersetzen.
Hmm, ja verstehen. Der Verkäufer ist leider wie gesagt nicht in der Lage seinen Pflichten nachzukommen. Deswegen bin ich da in einer etwas schwierigen Situation. Und ein Schadenersatztitel wäre gegen diese Person auch nicht viel wert, fürchte ich. Aber vom Vorgehen her scheint mir das schlüssig. Danke!
Danke für die ausführliche Beschreibung! Monopol kommt nicht in Frage weil in Ostdeutschland.
Verstehe ich das richtig, dass die Frist erst läuft, wenn die Versicherung sich gemeldet hat? Dann kann ich auch einfach abwarten. Ich dachte bisher die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Übertragung (auch ohne, dass ich Kontakt hatte). Das war es, was mich nervös gemacht hat. Oder meinst du mit "regulärer Kündigungsfrist" die ganz normale Kündigungsfrist, die bei solchen Verträgen auch schon mal mehrere Jahre gehen kann?