Motorschaden bei Privatkauf?
Guten Tag,
Ich habe mir vor ca. 3 Wochen ein Auto gekauft welches aber nun ein Motorschaden hat.
Beim Kauf ist mir aufgefallen das der Motor klackert und der Verkäufer meinte das seien die Hydrostößel und der Motor ist bekannt dafür das er gerne klackert, aufjedenfall habe ich mir nichts gedacht dabei.
Letzte Woche ist dann die Öldruck Kontrollleuchte auf der Autobahn angegangen, vor paar Tagen wurde der Motor aufgemacht und siehe da Motorschaden wegen Kolbenfresser.
Jetzt ist die Frage kann ich vom Verkäufer verlangen das er die Kosten trägt, Problem ist dabei das er in den Kaufvertrag geschrieben hat Motor Klackert und in Klammer dahinter defekt, und ich habe das nicht richtig wahrgenommen und unterschrieben kann ich jetzt trotzdem was von ihm verlangen oder bleibe ich komplett auf den Kosten sitzen?
MfG
2 Antworten
Das ist im Detail nur durch Juristen zu klären. Dem Grunde nach war die der Mangel ja bekannt. Da hätte für dich jedenfalls ein Anlass sein müssen, den Motor gründlicher prüfen zu lassen. Sieht eher schlecht aus für dich (siehe § 442 Abs. 1 BGB).
Ich fürchte, dass Du bei dieser Beschreibung des Autozustands auf den Kosten sitzen bleibst weil der Mangel Dir bekannt war.