Agenturvertrag bei Gebrauchtwagenkauf - Nachteil für den Käufer als Verbraucher?
Eine gute Bekannte interessiert sich für den Kauf eines gebrauchten PKW, den sie bei einem Kfz-Händler besichtigt hat. Als sie zum Kauf entschlossen war, stellte sich heraus, dass der Kfz-Händler den PKW gar nicht von sich aus verkauft, sondern nur als Vertreter seines Kunden, der bei ihm ein neues Fahrzeug gekauft hat. Es liegt ein sogenannter Agenturvertrag vor, wie der Händler sagte. Der Kaufvertrag wird somit zwischen 2 Verbrauchern geschlossen. Stimmt das und welchen Nachteil hätte dies für meine Bekannte?
1 Antwort
Ja, tatsächlich wird beim Agenturvertrag der Verkauf von 2 Verbrauchern geschlossen, so dass Schutzrechte des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer insoweit ausgeschaltet sind. Die Einschränkungen durch den BGH hat Lissa ebenfalls gut und zutreffend dargestellt. Auf sie darf ich daher auch Bezug nehmen.