Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe ein Auto ohne Tüv Privat verkauft. Die mir bekannten Mängel habe ich dem Verkäufer mitgeteilt. Scheibenheber vorne rechts defekt kleine Roststelle vorne links am Kotflügel.

Ich als Leihe konnte nur das beurteilen.

Den Kaufvertrag habe ich vom ADAC und habe hier ebenfalls die mir bekannten Mängel aufgeführt. Des weiteren habe ich angegeben, dass das Auto ohne Gewährleistung und Garantie verkauft wird.

Der Käufer hat das so angenommen und unterschrieben.

Nun hat mich der Käufer angeschrieben, es gäbe Mängel die ich im verschwiegen habe soll. Kabelbruch an der Heckklappe und irgend eine Manschette an der Anteiebswelle.

Im Sicherungs Kasten hätte eine Sicherung gefehlt die mich eindeutig entlarvt, dass ich den Kabelbruch an der Heckklape verschwiegen hätte.

Der Käufer möchte nun das ich mich an den Kosten beteilige. Sonst würde er das rechtlich einfordern.

Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

Muss ich mich beteiligen?