Sofa von Möbelhausmitarbeiter falsch konfiguriert?
Wir haben in einem Möbelhaus ein Sofa gekauft. Unser wunsch war, das Sofa in der gleichen Konfiguraion wie beim Aussteller zu bestellen. Jedoch in einer anderen Farbe. Das haben wir so auch ganz klar gesagt.
Nun haben wir das Sofa erhalten. Schon der Stoff ist äusserst schwach eingenäht und weist an vielen stellen Wellen und Falten auf als wäre das Sofa schon einige Jahre alt. Aber das schlimmste... Die Rückenseite ist mit einem sehr sehr billigen schwarzen Stoff bezogen den man normalerweise auf der Unterseite von Polstergruppen findet. Wir können das Sofa also nicht mal in die Mitte des Zimmers stellen sondern müssen es an eine Wand stellen.
Beim Reklamieren wurden wir darauf hingewiesen, das im Kaufvertrag steht "Rückenausführung Futter" und das so bestellt wurde. Wie soll ich als Laie wissen was das bedeutet? Es steht ja nicht mal das es sich bei "Futter" dabei um den Stoffbezug handelt. Es steht nur "Rückenausführung" und "Futter"
Angeblich sei der Bezug der Rückenseite optional und müsse vom Kunden explizit gewünscht werden. Wir wurden beim Kauf aber weder danach gefragt, noch darauf hingewiesen. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Rücken selbstverständlich auch beziehen lassen wie es beim Aussetellungsmodel der Fall war!
Haben wir als Käufer möglichkeiten uns zu wehren oder sieht es für uns schlecht aus weil es ja im Kaufvertrag so steht ala "Gekauft wie Beschrieben" ?
2 Antworten
Klarer Fall von Fehlkommunikation, was auch ihr euch zu mindestens 50% mit anlasten müsst.
"Wir wurden beim Kauf aber weder danach gefragt, noch darauf hingewiesen."
Auch euch hat der liebe Gott einen Mund zum Sprechen mitgegeben.
Bevor man den Auftrag unterschreibt, liest man sich diesen durch und fragt bei Unklarheiten nach.
Jetzt steht die Unterschrift unter den KV, das Sofa wurde scheinbar so geliefert wie beauftragt.
Mündliches lässt sich schlecht beweisen!
Wir haben in einem Möbelhaus ein Sofa gekauft. Unser wunsch war, das Sofa in der gleichen Konfiguraion wie beim Aussteller zu bestellen. Jedoch in einer anderen Farbe. Das haben wir so auch ganz klar gesagt.
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mündlich zählt nicht, das muß schriftlich festgehalten werden, ansonsten hast du ein Beweisproblem, das Möbelhaus wird das bestimmt bestreiten.