Kann ein Notar einen Kaufvertrag in Rechnung stellen, der letztlich gar nicht zustande kam?
Ist es möglich, daß ein Notar einen Kaufvertrag komplett in Rechnung stellt, obwohl der Kauf gar nicht zustande kam oder hätte er hier preislich Spielraum?
4 Antworten
Hat der Notar einen vertrag erstellt, also ausgefertigt?
Wurde der beurkundet?
Wurde der beurkundete Vertrag nicht erfüllt.
Der Notar hat keinen Spielraum bei den Gebühren, aber natürlich kostet es nciht soviel, wenn der Vertrag zwar entworfen wurde, aber nicht beurkundet, oder ob er beurkundet wurde und dann wurde nicht erfüllt.
Das käme nun darauf an, in welchem Zeitpunkt des Tatigwerdens des Notars ein Vetragspartner absprang: Im Beururkundungstermin bzw. nach vollständigem, unterschriftsreifen Vertragsentwurf wäre die volle Gebühr fällig, nach erster Grundbucheinsicht lediglich Aufwendungsersatz n. § 92 Abs. 1 GNotKG beanspruchbar.
G imager761
Die Notarkosten werden nicht ausgeschachert, sondern sind bestimmt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz:
http://www.buzer.de/gesetz/10825/index.htm
Spielraum hat der Notar nicht, es sind die im Gesetz bestimmten Gebühren zu erheben.
frauweiss:
Bei vollständiger Erstellung des Kaufvertrags-Entwurfs ist die Höchstgebühr des Gebührenrahmens anzusetzen (Gebühr gleichhoch wie nach Beurkundung).
Ansonsten bestimmt der Notar die Gebühr aus dem Rahmen im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umfangs der erbrachten Leistung nach freiem Ermessen (§ 92 Abs. 1 GNotKG.