Ablöse Einbauküche - Bestimmungen im Kaufvertrag schützen nur den Verkäufer?
Hallo Leute, stehe kurz vor der Unterschreibung eines Kaufvertrags für eine Einbauküche die ich vom Vormieter abloesen wollte. Da passen meiner Meinung nach ein paar Bestimmungen im Vertrag nicht. Hab hier den Vertrag upgeloaded.
Also hier sind meine Bedenken :
- Werde den Vertrag am 4 oder 5.06 unterschreiben, dann kann ich die EBK besichtigen und feststellen dass die Geräte funktional sind. Das Geld wird spätestens 24.06 bezahlt, aber die Küche kann ich erst am 1.07 übernehmen wenn ich einziehe. Wer haftet dann daran wenn das Kochfeld oder Abzugshaube in der Zwischenzeit (zw. meiner Besichtigung 4.06 und 1.07) kaputt geht ???
- Was hat der Satz "Sollte die Kueche nicht zum vereinbarten Zeitpunkt uebernommen werden, dann ist der Verkaeufer berechtigt die Kueche anderweitig zu veraeussern. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Anzahlung bzw. des Kaufpreises. " hier zu suchen ?! ---> Sollte ich also z.b. die Kueche am 1.07 beim Einzug zahlen wollen wenn ich ja auch feststellen kann ob alles in Ordnung ist, darf der Verkaeufer trotzdem die Kueche ausbauen und weiter verkaufen ohne eine Erstattung des Kaufbetrages?!!!
Mir kommt dieser Kaufvertrag etwas komisch vor, würdet ihr das unterschreiben ??
Kaufvertrag