Kaufvertrag Hund, darf der Verkäufer den Hund zurück vordern?
Am vergangenen Samstag habe ich einen Welpen gekauft… Am 17.06.23… ich habe den Hund ordnungsgemäß bei der Stadt angemeldet wegen der Hundesteuer. Nun wurde der Vorbesitzer angeschrieben und es hat es hat sich herausgestellt, dass er seine Hunde gar nicht angemeldet hat. Jetzt meinte er ja, ich sei an allem Schuld dass er jetzt Strafe zahlen muss und er alle Hunde nach versteuern muss. Aber das ist doch nicht mein Problem? Er muss seine Hunde anmelden, nicht ich und ich bin ja eigentlich dazu verpflichtet, den Vorbesitzer anzugeben, oder? Er meinte, er hätte bei einem Hunde Kaufvertrag ein 14 tägiges Rückgaberecht.. und ich soll ihm den Hund sofort zurückgeben. Stimmt das?
Er möchte den Hund zurück haben weil ich Ihn jetzt große Probleme bereitet habe. Er meinte auch er könnte denn dann noch teurer verkaufen…
4 Antworten
Leider ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man von einem Vertrag immer 14 Tage zurücktreten kann. Diese Widerrufsmöglichkeit gilt nur für bestimmten Fälle wie z.B. dem Haustürgeschäft und dem Fernabsatzvertrag (z.B. Kauf im Internet) und auch nur wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher/Privatperson ist. In Ihrem Fall haben Sie den Hund von einer Privatperson gekauft und übergeben bekommen. Das angesprochene 14-tätige Widerrufsrecht gilt daher in Ihrem Fall gerade nicht (anders, wenn Sie dies mündlich vereinbart haben). Dass Verkäufer den Verkauf ihres Tieres nach kurzer Zeit bereuen und das Tier zurückfordern, ist nicht selten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen (mündlichen oder schriftlichen) Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier an seinem Tier endgültig aufgibt. Obwohl Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen und kein Zeuge bei der Übergabe dabei war, sind Sie in der besseren Position, da Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben. Hinzu kommt auch, dass Sie sämtliches Zubehör (Leine etc.) sowie den Ausweis von den Verkäufern erhalten haben. Für Sie gilt die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Diese gesetzliche Vermutung müsste der Verkäufer in einem möglichen Gerichtsverfahren widerlegen können, was jedoch in der Praxis sehr schwierig ist. Da Sie den Hund gern behalten möchten, sollten Sie keine weiteren Gespräche mit dem Verkäufer mehr führen. Sollte er tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragen oder eine Strafanzeige erstatten, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
lol, das rücktrittsrecht haben KÄUFER bei fernabsatzverträgen, also wenn im internet etwas gekauft wird.
alles, was er einfordern kann, ergibt sich allenfalls aus eurem vertrag, da habt ihr hoffentlich schriftlich einen aufgesetzt.
dumm, dass er die hunde nicht angemeldet hat, sein pech, du hast damit aber nichts zu tun und dich nicht falsch verhalten
Du hast alles richtig gemacht und ein Rücktrittsrecht hat der Verkäufer schon mal gar nicht, es sei denn das wurde vertraglich ausdrücklich so vereinbart. Wie du selber sagtest, alles weitere ist sein Problem, der Kaufvertrag wurde ordnungsgemäß erfüllt, sofern du vollständig bezahlt hast.
Dieses Rückgaberecht gibt es nicht!
Und vor allem:
Was will der Verkäufer denn zurück geben!
Blockieren und ignorieren, gut ist!
Soll der doch zum Anwalt gehen, der lacht den aus und schreibt eine Rechnung!