Formlose Nebenabrede bei nortariellem Kaufvertrag
Nehmen wir mal an, ein Grundstückskaufvertrag wird notariell geschlossen, der Kaufpreis ist jedoch erst in 3 Jahren fällig. Nach 3 Jahren wird eine Nebenabrede zwischen den Käufern vereinbart, aus der hervorgeht, dass der Kaufpreis erst nach weiteren 5 Jahren fällig wird. Wenn die Verträge von 2 Käufern und 1 Verkäufer geschlossen wurden: Hat einer der Käufer irgendwie das Recht sich darauf zu berufen, dass diese Nebenabrede unwirksam ist, da ja nicht notariell beurkundet? ( Die Gründe für die Nebenabrede stellen sich im nachhinein als falsch dar, hätte Käufer 1 das von Käufer 2 gewusst, hätte er nie unterschrieben) Welche Auswirkungen ergeben sich in einem solchen Fall für Kaufvertrag und Nebenabrede?
2 Antworten
also erstmal setzt praktisch jeder Notar in Verträge die Formulierung ein, "mündliche Nebenabreden wurden nciht getroffen. Dieser Vertrag ist vollständig." das müssen die Vertragschliessenden sowieso bestätigen, denn sonst wäre es mittelbare Falschbeurkundung.
Nur wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe ist es keine Nebenabrede zum Vertrag, sondern eine nachträgliche Vereinbarung.
Im Notarvertrag wurde kaufpreisstunden für 3 Jahre vereinbart. Das ist Vertragsbestandteil.
Nach drei Jahren, also bei Kaufpreisfälligkeit, wird neu über dieses Fälligkeit gesprochen und eine weitere Frist von 5 Jahren gewährt.
Nun die Frage:
Ist es eine Änderung der Kaufpreisfälligkeit? Dann ist die notarielle Form erforderlich, weil ein beurkundeten Vertrag nur durch eine Nachbeurkundung geändert werden kann.
Oder:
Ist es eine Gewährung eines Darlehns udn gilt der Kaufpreis als erbracht. Ein Darlehnsvertrag bedürfte nicht der Beurkundung.
Dann die Zusatzfrage:
Wenn die Stundung durch falsche Angaben erreicht wurde, so wäre das ggf. Betrug. Weiterhin, wäre die Vereinbarung damit nichtig.
Vielen Dank erstmal für die Antworten! Es handelt sich dann wohl in dieser Konstellation um eine nachträgliche Änderung der Kaufpreisfälligkeit. Wenn der Kaufpreis als erbracht gelten würde, wäre ja die Übertragung des Grundstücks erfolgt... Und ganz praktisch gesehen: Was kann nun einer der Käufer gegen diese unwirksame Nebenabrede machen? Wie erfolgt dann die Feststellung der Unwirksamkeit?