Ablöse Einbauküche - Bestimmungen im Kaufvertrag schützen nur den Verkäufer?
Hallo Leute, stehe kurz vor der Unterschreibung eines Kaufvertrags für eine Einbauküche die ich vom Vormieter abloesen wollte. Da passen meiner Meinung nach ein paar Bestimmungen im Vertrag nicht. Hab hier den Vertrag upgeloaded.
Also hier sind meine Bedenken :
- Werde den Vertrag am 4 oder 5.06 unterschreiben, dann kann ich die EBK besichtigen und feststellen dass die Geräte funktional sind. Das Geld wird spätestens 24.06 bezahlt, aber die Küche kann ich erst am 1.07 übernehmen wenn ich einziehe. Wer haftet dann daran wenn das Kochfeld oder Abzugshaube in der Zwischenzeit (zw. meiner Besichtigung 4.06 und 1.07) kaputt geht ???
- Was hat der Satz "Sollte die Kueche nicht zum vereinbarten Zeitpunkt uebernommen werden, dann ist der Verkaeufer berechtigt die Kueche anderweitig zu veraeussern. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Anzahlung bzw. des Kaufpreises. " hier zu suchen ?! ---> Sollte ich also z.b. die Kueche am 1.07 beim Einzug zahlen wollen wenn ich ja auch feststellen kann ob alles in Ordnung ist, darf der Verkaeufer trotzdem die Kueche ausbauen und weiter verkaufen ohne eine Erstattung des Kaufbetrages?!!!
Mir kommt dieser Kaufvertrag etwas komisch vor, würdet ihr das unterschreiben ??
4 Antworten
Kleines Gegenbeispiel ...... eines meiner Kinder hat gerade eine Einbauküche L-Form etwa. 2,30 X knapp 4 Meter mit Kühl-Gefrierkombinatien, Spülmaschine, Herd (Tochscreen ) für insgesamt 500 Euro übernommen.
Ich persönlich würde den Vertrag so nicht unterschreiben - Geld gibt es bei Wohnungsübernahme.
Hab mich infolge eurer hilfreichen Kommentare entschieden die EBK nicht mehr abzuloesen und mir eine neue zu besorgen !
Den Passus mit der fehlenden Rückerstattung würde ich streichen.
Ansonsten ist es natürlich ein beidseitiges Vertrauensproblem. Wenn Du erst bei Übergabe am 1.7. zahlen sollst und es nicht tust, kann der Vormieter nicht mal eben die Küche mitnehmen. In der Version müsste also er Dir trauen.
Wenn Du bis 24.6. nicht zahlst, kann er die Küche noch ausbauen und mitnehmen. Dafür ist die Regelung also gedacht im Normalfall. In der Version würdest also Du ihm vertrauen, dass er nicht betrügen will und die Küche trotz Zahlung ausbaut.
Ich hatte mal einen ziemlichen Streit mit einer Nachmieterin, letztendlich haben wir uns dann gegenseitig teilweise vertraut, indem sie einen Teil vorab bezahlte und einen Teil nach Übernahme. Ganz ohne Vertrauen gehen solche Sachen eben nicht, ausser man hinterlegt den Kaufpreis bei einem Notar :)
Wohnt der Verkäufer weiterhin in der Wohnung? Dann unterschreibe den Vertrag erst bei Übergabe der Küche und auch nur dann, wenn die Küche funktionsfähig ist.
Eine Anzahlung würde ich nicht leisten.
Dass der KÄUFER die Abbaukosten zahlen soll, wenn er die Küche nicht nimmt, ist ebenfalls unzulässig.
Diesen Vertrag würde ich nicht unterschreiben. Der Verkäufer ist doch hier in der "Notsituation". Er muss die Küche mitnehmen und abbauen. Das ist für ihn mit mehr Umständen und Kosten verbunden. Entweder spielt er nach deinen Regeln, oder er lässt es. Bekommst du denn die Wohnung nicht, wenn du die Küche nicht nimmst?
Die Wohnung habe ich sowieso bekommen, das war unabhängig von der Übernahme der Einbauküche.
Hast Du bereits den Mietvertrag unterschrieben/sicher?
Dann bist Du gegenüber dem Verkäufer im Vorteil und solltest diesen Vorteil auch für Dich nutzen (nicht ausnutzen!!!).
Dann bestimmst nämlich Du die Spielregeln.
Viel Erfolg!