Geklauten roller gekauft mit Kaufvertrag?
Hallo,
Ich habe einen Roller gekauft der Höchstwahrscheinlich geklaut wurde weil die Fahrgestellnummer sehr schlecht dran geschweißt wurde, ich habe den Roller schon Weiter verkauft.....
Was passiert jetzt?
Ich habe noch den Kaufvertrag von dem Typen dem ich den Roller abgekauft habe. Was passiert jetzt und was wenn er sagt das er es auch nicht war? Der Roller hat wahrscheinlich die Papiere von einer anderen jetforce vonwo die, die Fahrgestellnummer rausgeflext haben und die Zündung also da wo der Schlüssel rein kommt, ausgetauscht haben, weil deren Roller Kaputt ist.
Der Roller hat 3 Besitzer laut dem Kaufvertrag bzw 4
Ein Typ, dann von dem ich es gekauft habe, ich, dem ich es verkauft habe.
Hat nicht rein theoretisch der, der den Roller als erstes hatte dann denn geklaut und er bekommt die ganze Strafe ?
Ich bin 16 und der Roller war mal bei Peugeot bei der Reparatur und die haben nichts gesagt wie bekamen den Roller repariert wieder
2 Antworten
Ziemlich wirr: Fakt ist, an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Da du die Vermutung hast, dass es sich nicht um legale Ware handelt, bist du verpflichtet das bei der Polizei anzuzeigen, der Roller ist dann natürlich weg. Vermutlich kommst du dann ohne viele Konsequenzen aus der Nummer raus.
Falls du das nicht machst und du erwischt wirst, droht dir eine Anzeige wegen Beihilfe zur Hehlerei nach § 259 StGB - der Roller ist auch dann weg
Und der Roller war als ich ihn noch hatte, bei Peugeot bei der Reparatur und die haben nichts gesagt
Dei Geld kannst du nur vom Verkäufer zurückfordern, nur der hat natürlich alles getan, damit er unerkannt bleibt. Ich befürchte, dass Roller und Geld weg sind.
Ich habe ja ein Kaufvertrag mit ihm also unerkannt ist er jetzt nicht.