zwei Vollkaufleute haben durch eine Angebot Ware x zum Kaufpreis y und der Annahmeerklärung hierzu einen Kaufvertrag abgeschlossen. Auf das Thema MwSt. wurde im Angeobt nicht näher eingegangen. Vielmerh wurde der Begriff Kaufpreis wie in allen anderen Geschäften der beiden Kaufleute vorher als Netto-Kaufpreis verstanden.

Die Zahlung erfolgte dann Kaufpreis zuzüglich MwSt, allerdinges zur Überraschung unter Vorbehalt der Rückforderung der MwSt. Nachdem die Ware x übergeben worden ist, reicht der Käufer Klage ein und fordert die MwSt. zurück, denn mit Bezung auf ein BGH Urteil aus den 70er jahren würde der Kaufpreis stets die MwSt. enthalten.

Jetzt ist guter Rat gefragt.