EBay Käufer nicht erschienen, wann Frist setzen?
Schönen guten Tag und erstmal danke dass Sie sich die Zeit nehmen mir meine Frage zu beantworten oder zumindest durchlesen.
Mein Anliegen steht bereits im Titel, jedoch werde ich die Situation mal besser neu schildern.
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen einen Artikel Inseriert und nach wenigen Tagen hat sich ein Käufer gefunden.
Besagter Käufer hatte vor den Artikel abends nach 22:00, ich zitiere: „gleich abzuholen“. Er hat mir ebenso gesagt, dass ich den Artikel warmhalten soll bis er da ist und dass er sich melden würde wenn er da ist. Er sei angeblich unterwegs.
Er selbst ist aus einem Ort der keine 15 Minuten von mir entfernt ist.
Ich wartete mehrere Stunden auf ihn, doch er ließ sich nicht blicken.
Ich möchte mein Produkt nicht mehr an diesen Käufer verkaufen da mich solche Unzuverlässigkeiten reizen. Er hätte sich schließlich auch melden können. Auf meine restlichen Nachrichten reagiert er nicht. Das ganze ist nichtmal 24 her. Mein Produkt hat aber mehrere Interessenten und da ich weiß das ich theoretisch gesehen einen Kaufvertrag mit den Herren abgeschlossen habe möchte ich mich da gerichtlich gesehen nicht auf dünnem Eis bewegen. In anderen Foren habe ich gelesen das es notwendig ist eine Frist zu setzen, bis man endgültig aus dem Kaufvertrag draußen ist.
Jetzt komm ich zu meiner endgültigen Frage, wie setz ich diese Frist. Liegt es an mir wie viele Tage der mutmaßliche Käufer Zeit hat bis er die Ware abholt und bezahlt oder ist das auch gerichtlich geregelt ? Wie bereits gesagt hab ich auch andere Interessenten. Ich möchte mein Produkt nicht an jemanden verkaufen wenn es theoretisch gesehen schon ein anderer gekauft hat. Das letzte was mir noch fehlt wäre ein Schadensersatz zu bezahlen.
Ich bedanke mich nochmal dafür das ihr euch die Zeit genommen habt das ganze durchzulesen. Ich freue mich auf jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Setz dem Käufer schriftlich eine abschließende nachvollziehbare Frist zum Abholen und bezahlen der Ware.(beim gr. EBAY sind dies 14 Tage, ich meine hier wären 7 Tage angemessen)
Drohe ihm, bei Nichteinhaltung der Frist unter Angabe aller Daten..... wie die Anzeigennummer, Adresse des Käufers, E-Mail Verkehr usw. - eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Eine Alternative wäre noch.....
sich über das Kontaktformular bei eBay Kleinanzeigen über den Käufer zu beschweren. Dazu einfach auf
www.ebay-kleinanzeigen.de/kontakt.html
gehen und bei “Betreff” den Punkt “Probleme mit anderem Nutzern” auswählen. Dann im Textfeld das Problem beschreiben und um Lösungshilfe bitten.
Damit hättest du Sicherheit für einen evtl. Weiterverkauf deines Artikels.
🤷♀️
ist lediglich deine subjektive Meinung....
dann google du mal:
es geht um einen rechtlich abgeschlossenen Kaufvertrag, das Recht gilt für beide, für Käufer wie für Verkäufer !
Und trotzdem ist das eine Zivile Angelegenheit und kein Strafrecht.
Ich sehe hier auch keinen Straftatbestand erfüllt... Was die beiden zivilrechtlich draus machen, steht auf einem anderen Blatt.
diese generelle Aussage "Die Polizei würde dich aus lachen...." gefällt mir nicht !
(Ok.... keine STRAF anzeige 😴) aber mit einer ANZEIGE bin ich bei der Polizei schon richtig, warum sollten die Beamten jemanden auslachen ?
Hallo Gaenseliesel,
das mit dem Auslachen habe nicht ich geschrieben... Das war OnlineUser04. Ich denke außerdem, dass die deutsche Polizei höflich genug ist, erst zu lachen, wenn der FS aus dem Raum ist. Ansonsten werden die ihn wohl einfach nur höflich auf den zivilen Rechtsweg verweisen.
Und was für eine Anzeige willst du bei der Polizei denn erstatten, wenn keine Strafanzeige? Eine Anzeige der Abfahrtszeiten der Deutschen Bahn?
Bei allem Respekt: Ausnahmsweise schreibst du mal wirklich vollkommenen Blödsinn zusammen. So gut deine Antworten unter anderen Frage auch sind.
Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen Straftaten, die Polizei ist außerdem noch für die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständig. Zivilrechtliche Streitigkeiten gehören definitiv nicht den Zuständigkeitsbereich der Polizei.
Ich habe nur die, wie auch von EbayKleinanzeigen empfohlenen Schritte an den Fragesteller weitergeleitet...... 🤷♀️
eBay empfiehlt den Verkäufern, eine Strafanzeige zu erstatten, um eine zivilrechtliche Streitigkeit zu lösen? Die sind ja lustig. Wo steht das denn?
Witzig. Ich würde im Übrigen aber sehr darum bitten, so etwas zu unterlassen. Die Polizei hat besseres zu tun, als bei privaten Streitigkeiten zu vermitteln, bei denen noch nicht einmal der Hauch einer Straftat im Raum steht. Die muss man echt nicht mit so einem Zeug nerven. Dass man damit die Zivilgerichte vollkommen überlastet, ist schon schlimm genug. Aber bei denen gehört das nun mal zum Zuständigkeitsbereich. Bei der Polizei definitiv nicht.
Kann ich ihn nicht einfach sofort von dem Kauf entbinden. Und den artikel woanders verkaufen oder würde ich mich da strafbar machen.
rechtlich gesehen ist es ein verbindlicher Kaufvertrag, sogesehen würdest du dich auf glatten Eis bewegen 😴 also aus meiner Sicht nicht unbedingt ratsam ‼️
Geh' besser über das o.g. Kontaktformular, vielleicht bekommst du sogar eine zügige Handlungsalternative angeboten.
🙋♀️
.... mußt ja nicht drohen, aber erwähnen kannst du es, warum nicht..... der Kauf hätte längst mit einem anderen Käufer abgeschlossen sein können 🤷♀️
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich hab auf keinen Fall vor irgendwem mit irgendwas zu drohen, das wäre es mir nicht Wert. Meine Befürchtung wäre nur das er so etwas in der Art versucht wenn ich das Produkt an wen anderen verkaufe.
Ich denke ich werde ihm einfach die von ihnen vorgeschlagene Frist von 7 Tagen geben und wenn er die nicht einhält ist er nicht mehr berechtigt mein Produkt zu kaufen. Wäre das so richtig. Beschweren werde ich mich allemal 😅.
Was wäre eigentlich wenn er versucht die Frist unnötig aufzuschieben. Ich habe das Gefühl es handle sich um so einen Menschen der einfach gerne andere Leute belästigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bei e-bay Kleinanzeigen gibt es die gleichen Regeln wie auf einem Flohmarkt. Wenn der Käufer nicht kommt, kannst dich ärgern oder auch nicht. Ein Rechtsanspruch hast du nicht.
E-bay ist auch nicht verantwortlich, es handelt sich um einen Verkauf von privat an privat. Und dass ein mündlicher Kaufvertrag zu beweisen wäre, wirst du nur nicht rechtssicher hinbekommen.
Der Ansatz von Gaenseliesel war schon richtig. Nachfrist setzen und dann vom Vertrag zurücktreten. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass hier einzelvertraglich eine sofortige Abholung vereinbart war ("gleich abzuholen"), sind 7 Tage Wartezeit m. E. vollkommener Overkill. Nach meiner Rechtsauffassung kann die Nachfrist durchaus an die ursprüngliche Abholfrist anlehnen. Ich würde 24 Stunden Nachfrist setzen und dann vom Vertrag zurücktreten.
Dass der Käufer deswegen den Rechtsweg beschreitet, halte ich für unwahrscheinlich.
Verdammt da hast du recht. Das Wort Overkill beschreibt die Situation am besten 😅. Ich will aber absolut sicher gehen und deshalb diese Vorsicht. Ich hab diesen Herren schon geschrieben und ihm die Frist von 7 Tagen gegeben obwohl ich mir absolut sicher bin das er diesen relativ neuen Account schon wieder gelöscht oder deaktiviert hat. Naja, was macht man nicht alles fürs Gewissen.
Danke für deine Antwort
Google bitte erst einmal Zivil und Strafrecht. Die Polizei würde dich aus lachen. Und diese Drohungen, die man sowieso nicht umsetzt, macht man sich nur Lächerlich.