In welchen Fällen würde die Kleinunternehmerregelung wegfallen?
Wäre ich im Jahre 2022 immer noch Umsatzsteuerbefreit, also Kleinunternehmer?
Fall 1
- Steuerjahr 2019: Umsatz: 0€
- Steuerjahr 2020: Umsatz: 15000€
- Steuerjahr 2021: Umsatz: 60000€
- Steuerjahr 2022: Kleinunternehmer?
Fall 2
- Steuerjahr 2019: Umsatz: 0€
- Steuerjahr 2020: Umsatz: 40000€
- Steuerjahr 2021: Umsatz: 40000€
- Steuerjahr 2022: Kleinunternehmer?
Fall 3
- Steuerjahr 2019: Umsatz: 0€
- Steuerjahr 2020: Umsatz: 15000€
- Steuerjahr 2021: Umsatz: 70000€
- Steuerjahr 2022: Kleinunternehmer?
Würde in einem der Fälle die Kleinunternehmerregelung wegfallen?
Vielen Dank im Voraus für eure kompetenten Antworten.
2 Antworten
Im Kalenderjahr 2022 wärst Du in allen drei Fällen kein Kleinunternehmer mehr, da jeweils der Vorjahresumsatz über 22.000,-€ lag. Falls sich die Gesetze bis dahin nicht ändern.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Fall 1
Wenn Du am Anfang 2021 erwartetest über 50.000 zu kommen, wärst Du schon in 2021 kein Kleinunternehmer mehr, sonst erst 2022 kein Kleinunternehmer.
Fall 2
2021 kein Kleinunternehmer
Fall 3
Wie Fall 1, wenn Anfang 2021 er Umsatz von über 50.000,- erwartet wurde, 2021 kein Kleinunternehmer, sonst erst 2022
Woher ich das weiß:Berufserfahrung