Umsatzsteuer Befreiung_Schulbegleitung?

1 Antwort

Das sind zwei verschiedene Sachen. Im ersten Fall wärst Du prinzipiell umsatzsteuerpflichtig, aber wegen der Kleinunternehmerregelung wird die USt. nicht erhoben. Wenn Du in 2019 unter anteiligen 17.500,-€ Umsatz warst und am 1.1.2020 nicht mehr als 50.000,-€ zu erwarten sind, bleibst Du KU in 2020 (Aber in 2021 nicht mehr).

Aber ist diese Tätigkeit überhaupt umsatzsteuerpflichtig ? Ich glaube nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.frag-einen-anwalt.de/Umsatzsteuerpflicht-als-Schulbegleiter--f317285.html&ved=2ahUKEwj9xujbio3oAhWQYsAKHdqOD58QFjAAegQIBxAC&usg=AOvVaw3LomqrqKpGAiqXrpfgeOBQ