Dürfen Dienstleiter zur Verpflegung die Mehrwertsteuer für sich nutzen und einbehalten, dem Endkunden aber weiter den vollen Preis berechnen??
Die MwSt. gilt doch für alle und muss weitergeben werden. Da können doch nicht einzelne sagen wir lassen die Preise so und kassieren die 3 Prozent. Wobei es grad viele nötig haben. Aber es geht doch darum die Gesamtsituation für die gesamte Kette zu entlasten und da gehört doch der Endverbraucher genauso dazu.
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