Leider finde ich nichts im Internet darüber und möchte mein Anliegen deshalb mal hier stellen. Fällt Spekulationssteuer beim ETW-Verkauf an, wenn die Kinder darin wohnen? Habe eine ETW für die Kinder meines Mannes aus erster Ehe finanziert und sie nun gewinnbringend nach 5 Jahren verkauft. Die Kinder sind teilweise immer noch kindergeldberechtigt, mussten aber für die Miete aufkommen (bei der Steuer wurden die Mieteinnahmen auch immer berücksichtigt, wenn auch jährlich mit Verlusten). Mein Mann verbrachte fast jedes Wochenende bei den Kindern, hat also am Wochenende die Wohnung mitgenutzt. Bevor er zu mir gezogen ist, hat er auch dort gewohnt (aber nur ca. ein 3/4 Jahr).Wie sieht es in diesem Fall mit der Spekulationssteuer aus? Wird diese fällig? Vielen Dank für eine Rückmeldung!

Viele Grüße